Kamin- und Kachelöfen sind beliebt. Wer jedoch einen älteren Holzofen besitzt, muss ihn eventuell bis Ende 2024 nachrüsten oder auch austauschen, sonst droht die Stilllegung.
Um die Gefahr von Schadstoffen für Umwelt und Gesundheit zu minimieren, tritt die nächste Stufe der sogenannten 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft. Für Feuerungsanlagen, die vor 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind, gelten dann bestimmte Emissions-Grenzwerte - die Übergangsregelungen der 1. BImSchV enden damit Ende 2024.
Themen dieses Webinars sind u.a.:
Warum Kaminöfen nicht grundlegend verboten werden
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine individuelle Beratung im Rahmen des Webinars nicht geleistet werden kann.
Referent:
Andreas Schoßland
Technischer Landesinnungswart
Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks NRW
Moderation:
Jan Koch
M.A. Politikwissenschaft
Verband Wohneigentum NRW e.V.