Immobilien-Teilverkauf: „Minusgeschäft mit vielen offenen Rechtsfragen“
Die eigene Immobilie im Alter verkaufen und trotzdem als Eigentümer zu Hause wohnen bleiben: Das ist das Werbeversprechen beim Immobilien-Teilverkauf.…
Die Kündigung einer Versicherung ist denkbar einfach. Doch gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Versicherung zu kündigen. Wichtig zu wissen: Nicht jeden Vertrag kann man ohne Weiteres beenden und Formfehler können die Kündigung unwirksam machen.
In kaum einem anderen Land der Welt besitzen die Menschen so viele Versicherungen wie in Deutschland. Jeder hat hier durchschnittlich sechs Versicherungen. Ob Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Hausrat-, ja sogar Brillen-, Drohnen-, oder Kameraversicherungen sind nicht mehr ungewöhnlich. Oft überschneiden sich Versicherungspakete und es kommt zu einer Doppelversicherung. Wer zum Beispiel eine Kreditkarte besitzt, sollte sich die Konditionen genauer anschauen. Oft sind hier Reise- oder Gepäckversicherungen enthalten, wenn mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Da braucht es nicht zwingend eine weitere Reiseversicherung für den Urlaub.
Wer aus einer Versicherung aussteigen möchte, hat in der Regel zwei Möglichkeiten: Die reguläre Kündigung oder die Sonderkündigung.
Eine reguläre Kündigung ist nur zu den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich. Die Fristen hängen hier stark von der Versicherungsart ab. In der Regel kann man zum Ende der vereinbarten Laufzeit nur einmal jährlich kündigen. Das ist meist bei Sachversicherungen der Fall (also etwa einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtschutzversicherung). Die Kündigungsfrist ist im Vertrag vermerkt und sollte dringend beachtet werden.
Sonderkündigungen außerhalb der vertraglichen Laufzeiten sind in Ausnahmefällen möglich:
Der Versicherte hat dann die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Rürup-Versicherungen können nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. Die eingezahlten Beiträge werden dann weiter bis zum Auszahlungsdatum verzinst. Riester-Verträge sind zwar kündbar, allerdings sollte man sich das im Einzelfall gut überlegen, da Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind. Versicherer können Lebensversicherungen nicht kündigen. Das gilt auch bei privaten Rentenversicherungen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind so lange von beiden Seiten unkündbar, wenn Leistungen daraus gewährt und ausgezahlt werden.
Auch Versicherungen können dem Versicherungsnehmer kündigen. Am häufigsten geschieht das nach einer Schadensregulierung. Der Schaden muss aber im Versicherungsfall erst vollständig beglichen werden. Danach kann die Versicherung entscheiden, ob sie dem Versicherten neue Konditionen anbietet oder die Versicherung kündigt. Auch bei häufigen Schäden kann der Versicherer kündigen, dann aber zum Ablauf der Versicherung. Eine außerordentliche Kündigung durch den Versicherer ist zum Beispiel bei Betrug durch den Versicherungsnehmer möglich.