Entlastung bei Grunderwerbsteuer in NRW Teilerfolg für den Verband Wohneigentum

Bei einer langjährigen Forderung kann der Verband Wohneigentum NRW einen Erfolg verzeichnen: Der nordrhein-westfälische Landtag hat bei der Grunderwerbsteuer Entlastungen für selbstnutzende Wohneigentümer beschlossen. Käufer bekommen auch 2023 bis zu 10.000 Euro Zuschuss.

Grundsteuerbescheid vom Finanzamt mit Geldscheinen im Vordergrund.  © Bernd Leitner - stock.adobe.com
In Nordrhein-Westfalen bekommen Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum bis zu 10.000 Euro Zuschuss. Das Förderprogramm ist als Entlastung von der Grunderwerbsteuer gedacht. 

Aktuell: Förderung überraschend gestoppt!

Das Land hat den das Förderprogramm Zuschuss Wohneigentum überraschend und abrupt gestoppt. Für Immobilienkäufe, die nach dem 14. Juli 2023 beurkundet wurden, kann die Entlastung bei der Grunderwerbsteuer in NRW nicht mehr beantragt werden! Lesen Sie hier alles zu den Hintergründen des Förderstopps und unsere Stellungnahme.

Wer vor dem 14. Juli 2023 eine selbstgenutzte Wohnimmobilie gekauft hat und den Zuschuss beantragen will, sollte ebenfalls zügig sein! Denn die verfügbaren Fördermittel wurden mit dem Förderstopp auch noch auf 340 Millionen Euro gekürzt. Dass diese Mittel für alle Antragsberechtigten reichen, ist nicht sicher.

Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen: Wir informieren in unserem Newsletter, sobald sich ein Ende des Förderprogramms abzeichnet.

Wichtig: Käufer/innen müssen in ihrem erworbenen Eigentum leben und den ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Erwerb beziehungsweise Zuschlagsbeschluss nachweisen können. Außerdem müssen sie hierfür Grunderwerbsteuer gezahlt haben.

Auf dieser Seite der NRW.Bank finden Sie die Richtline für das Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Hier können Interessierte alle wichtigen Informationen zum Programm und zur Antragstellung nachlesen. Außerdem können Sie dort direkt den Antrag auf Förderung stellen!

Erstmals gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Insgesamt wurden dafür ursprünglich 400 Millionen Euro bereitgestellt. Inzwischen ist diese Summe auf 340 Millionen Euro gekürzt worden.

Das waren gute Nachrichten für alle, die von Anfang 2022 bis zum 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum gekauft haben: Wer nach dem 1. Januar 2022 und vor dem 14. Juli 2023 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, kann sich vom Land NRW zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln oder auf dem Grundstück soll selbstgenutztes Wohneigentum gebaut werden. Auch wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück gekauft hat, kann die Förderung beantragen. Die Erstattung ist auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt.

Förderanträge werden bei der NRW.Bank gestellt

Die Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können Käuferinnen und Käufer bei der NRW.Bank stellen. Auf ihrer Internetseite lassen sich die genauen Förderbedingungen nachlesen. Außerdem gelangen selbstnutzende Wohneigentümer, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 14. Juli 2023 eine Immobilie oder ein Grundstück in NRW gekauft haben, auf dieser Seite direkt zum Antragsformular.

Für frisch gebackene Hausbesitzerinnen und -besitzer auch interessant: Wir sind die deutschlandweit größte gemeinnützige Verbraucherschutz-Organisation für selbstnutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer und setzen uns für Ihre Interessen ein. Als Mitglied bei uns bleiben Sie immer auf dem Laufenden und erhalten viele nützliche Tipps rund ums Eigenheim. Für einen jährlichen Beitrag von nur 33 Euro erhalten Sie außerdem kostenfreie Rechts-, Steuer-, Garten- und Bauberatung und werden zudem durch uns mit einem umfassenden Versicherungspaket vor vielen Risiken als Eigenheim-Besitzer geschützt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein?

Die genauen Förderbedingungen können auf der Seite der NRW.Bank eingesehen werden. In aller Kürze: Förderberechtigt sind lediglich natürliche Personen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass auch Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen können. Auch wenn die Immobilie von mehreren privaten Personen gekauft wurde, kann ein Antrag gestellt werden. Es muss jedoch mindestens einer der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen. Bei mehreren Käufern müssen alle Erwerber einen gemeinsamen Antrag stellen.

Das Programm gilt zudem nur für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2022 und bis zum 14. Juli 2023 notariell bekundet wurden. Auch wer nicht sofort die gekaufte Immobilie bewohnt, kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Wird beispielsweise das zu beziehende Haus erst noch gebaut oder saniert, muss der Antragsteller erklären, dass er beabsichtigt, die Immobilie als Hauptwohnsitz zu nutzen. Innerhalb von drei Jahren muss dann eine Meldebescheinigung nachgereicht werden.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

Anträge auf Entlastung bei der Grunderwerbsteuer können seit dem 30. August 2022 über ein Online-Formular auf der Seite der NRW.Bank gestellt werden. Dabei müssen Sie die folgenden Informationen und Dokumente bereitstellen:

  • Ort der Immobilie
  • Ihre Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID 
  • Kopie der Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

Wohneigentümer über das Förderprogramm informieren

Wir fordern, die Käufer von Wohngrundstücken bereits jetzt sowie rückwirkend über die Möglichkeit der Förderung zu informieren. Bei bereits vollzogenen Grundstückskäufen sollte die Landesregierung die Käuferinnen und Käufer individuell anschreiben und auf das Förderprogramm hinweisen.

NRW erhebt höchste Grunderwerbsteuer

Eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer ist aus Sicht des Verband Wohneigentum NRW ein überfälliger Schritt. Denn die Preise für Eigenheime und Eigentumswohnungen kennen in NRW in den letzten Jahren keine Grenzen mehr. Das durchschnittliche nordrhein-westfälische Eigenheim hat im Jahr 2020 gut 430.000 Euro gekostet. Mit den üblichen Kaufnebenkosten müssen Bürgerinnen und Bürger in NRW also gut eine halbe Million Euro für den Kauf ihres Wohneigentums aufbringen.

Als größter Posten bei den Kaufnebenkosten schlägt in NRW die Grunderwerbsteuer zu Buche. Schließlich erhebt Nordrhein-Westfalen mit 6,5 Prozent deutschlandweit den höchsten Steuersatz auf den Immobilienkauf. Die Folge: Die Grunderwerbsteuer schlägt beim Durchschnitts-Eigenheim in NRW mit beinahe 28.000 Euro zu Buche. Das entspricht über acht vollen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen. Bei einer monatlichen Sparrate von 10 Prozent müsste ein Durchschnittshaushalt in NRW 82 Monate – also beinahe 7 Jahre – sparen, um allein die Grunderwerbsteuer bezahlen zu können.

Steuer ist Hürde bei der Eigentumsbildung

Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen hält diesen Umstand aus mehreren Gründen für problematisch. Allein die Grunderwerbsteuer frisst in NRW einen großen Teil des Eigenkapitals der meisten Käuferinnen und Käufer oder übersteigt dieses sogar. „Die Steuer auf Immobilienkäufe ist bei den aktuellen Höchst-Preisen eine immense Hürde für junge Familien und Paare, die sich ihren Traum vom eigenen Haus erfüllen möchten. Sie ist ein riesiges Hindernis für einen breiten Zugang zur Eigentumsbildung. Eine Entlastung von selbstnutzenden Wohneigentümern ist längst überfällig – zumal NRW beim Hauskauf deutschlandweit am meisten zur Kasse bittet“, kommentiert der 1. Vorsitzende des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., Peter Preuß.

Breiten Bevölkerungsschichten Eigentumsbildung erleichtern

Mit Blick auf den Kreis der Förderberechtigten begrüßt der Verband, dass grundsätzlich jede Käuferin bzw. jeder Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum in den Genuss der Entlastung kommen kann. „Als Verband Wohneigentum setzen wir uns dafür ein, dass selbstgenutztes Wohneigentum nicht das Privileg weniger bleibt, sondern eine Chance für alle wird“, sagt Preuß.

Übergangslösung auf dem Weg zur Abschaffung der Grunderwerbsteuer

Die ehemalige NRW-Landesregierung aus CDU und FDP erfüllte mit ihrer „Zwischenlösung“ auf den letzten Metern eines ihrer Wahlversprechen. Eigentlich hatten die regierungstragenden Fraktionen auch versprochen, die Grunderwerbsteuer zu senken und einen Freibetrag einzuführen.

„Sobald die Bundesregierung es ermöglicht, muss die Grunderwerbsteuer in NRW für Eigenheim-Käufer abgeschafft werden“, fordert der Landesvorsitzende des Verband Wohneigentum.

Wie geht es in 2023 weiter?

Die Aufhebung der Steuer für selbstnutzende Eigentümer ist eine langjährige Forderung des Verband Wohneigentum. Die neue Bundesregierung plant, den Ländern Freibeträge für Eigenheim-Käufer einzuräumen. Die neue schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese Möglichkeit so schnell wie möglich nutzen zu wollen.

Aber offenbar ist die Einführung einer Öffnungsklausel auf Bundesebene ins Stocken geraten. Einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer wird die Landesregierung in NRW für 2023 wohl nicht mehr einführen. Aktuell befürchten wir zudem, dass die Landesregierung einem Freibetrag oder einer Fortführung des Förderprogramms eine Absage erteilen wird – denn im Juni 2023 kündigte die Landesregierung an, dass sie die Altschulden der NRW-Städte mit den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer gegenfinanzieren möchte. Ob bei diesen Plänen Spielraum für Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer bleibt, ist unwahrscheinlich.