Beim einfachen Maklerauftrag ist der Vertrag üblicherweise zeitlich unbegrenzt. Anders beim Makleralleinauftrag. Hier ist meist eine Laufzeit von drei oder – bei sehr exklusiven oder außergewöhnlichen Immobilien, deren Vermittlungen vorhersehbar länger dauern wird – sechs, in selten Fällen auch zwölf Monaten üblich. Beim qualifizierten Alleinauftrag werden ebenfalls häufig Laufzeiten von mindestens drei und höchstens sechs, selten auch von zwölf Monaten vereinbart.
Seit 2014 gilt das sogenannte Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Hierunter fallen auch Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Solche Verträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Diese Widerrufserklärung durch den Auftraggeber muss in einer eindeutigen Erklärung erfolgend, jedoch nicht zwingend schriftlich. Dies bedeutet, dass sich Makler in dieser Zeit nicht um den Verkauf der Immobilie kümmern. Soll der Makler aber bereits vor Ablauf dieser zweiwöchigen Widerrufsfrist tätig werden, muss der Auftraggeber ausdrücklich zustimmen.
Wird ein Vertrag vor der Vertragserfüllung widerrufen, hat der Makler keinen Anspruch auf Provision. Wurde allerdings vor Ablauf der Widerrufsfrist ein Verkaufsvertrag geschlossen, hat der Makler auch Anspruch auf seine Provision. Allerdings muss er in diesem Fall ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein, dass er schon vor Ablauf der Frist tätig werden sollte. Dann erlischt das Widerrufsrecht auch bei einer vollständigen Vertragserfüllung.
Allerdings besteht während der Laufzeit immer auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, wenn die Voraussetzungen gem. § 626 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Vorliegen eines wichtigen Grundes, gegeben sind. Ein solcher Grund liegt vor, wenn der Makler seine Pflicht auf schwerwiegende Weise verletzt, beispielsweise keine Besichtigungen trotz vorhandener Interessenten durchführt oder das Objekt trotz vertraglicher Vereinbarung im Internet nicht bewirbt. Solch eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden.