Sie erkennen die Grundsteuer-Schätzungen daran, dass der Bescheid vom Finanzamt keine detaillierte Berechnung für die Bewertung Ihres Grundstücks enthält.
Der Bescheid steht lediglich folgende Formulierung: „Gesondert ermittelter Grundsteuerwert“.
Die der Wertermittlung zugrundeliegenden Eckdaten wie Baujahr, Wohnungsgröße, Grundstücksgröße oder Bodenrichtwert, werden in den Schätzungsbescheiden nicht aufgeführt.
Erst auf der Rückseite der Bescheide – quasi im „Kleingedruckten“ – steht, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat. Dieser Satz ist auch nicht hervorgehoben – Sie müssen Ihre Bescheide also genau prüfen, um die Schätzung zu erkennen.
Zuletzt enthalten die Schätz-Bescheide auf der dritten Seite noch eine Info-Box mit der Überschrift: „Was muss ich jetzt tun?“. Dort wird Ihnen beispielsweise erklärt, was Sie tun müssen, wenn Sie die Erklärung noch nicht oder unter dem falschen Aktenzeichen abgegeben haben. Was zu tun ist, wenn Sie die Erklärung bereits abgegeben haben und das Finanzamt Ihren Grundsteuerwert dennoch geschätzt hat, steht dort nicht.