Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie hoch ihr Grundstückswert nach der neuen Berechnungsmethode sein wird, lässt sich annähernd mit dem folgenden Rechner ermitteln: www.grundsteuer.de/rechner/
Einige Faktoren – z. B. den wertsteigernden Effekt einer Kernsanierung – berücksichtigt dieser Rechner jedoch nicht. Dennoch lässt sich auf diesem Weg grob ermitteln, wie Ihre Steuerbelastung ab 2025 aussehen könnte.
Zu beachten ist aber: Über die Höhe Ihrer Steuerzahlung entscheidet am Ende Ihre Stadt. Der Rat Ihrer Gemeinde legt nämlich die Höhe des Grundsteuerhebesatzes fest. Wenn Sie im Grundsteuerrechner den aktuell gültigen Hebesatz Ihrer Kommune angeben, simuliert der Rechner also Ihre Grundsteuerbelastung ohne die notwendige Anpassung der Hebesätze in Ihrer Kommune.
Die Städte haben versprochen, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein wird. Das heißt konkret: Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen nach der Anwendung der neuen Grundsteuerwerte im Jahr 2025 genauso hoch sein wie im Jahr zuvor. Das heißt nicht, dass für jeden Einzelnen die Grundsteuer gleichbleibt. Dass es bei einer Neubewertung nach über 50 Jahren Gewinner und Verlierer gibt, war leider nicht zu verhindern.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass in den meisten Kommunen die Hebesätze gesenkt werden müssen, damit die Grundsteuerreform keine Steuererhöhung durch die Hintertür wird. Bei den bisherigen Rückmeldungen von Mitgliedern des Verband Wohneigentum NRW hat es noch keinen Fall gegeben, in dem die Grundsteuer bei gleichbleibenden Hebesätzen mit den aktualisierten Grundsteuerwerten ab 2025 niedriger wäre.
Entsprechend wichtig wird es sein, Druck auf die Lokalpolitik aufzubauen. Sie müssen an das Versprechen erinnert werden, die Hebesätze für das Jahr 2025 anzupassen. Vor diesem Hintergrund sind auch aktuelle Hebesatzerhöhungen neu zu bewerten: Die Aufkommensneutralität ist ein hohles Versprechen, wenn in den Jahren bis 2024 die Grundsteuerhebesätze kräftig erhöht wurden.
Übrigens: Im Jahr 2024 wird das Land NRW eine Tabelle veröffentlichen, in der die aufkommensneutralen Hebesätze für jede Kommune offengelegt werden.