Mit einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einem anderen Menschen das Recht ein, in Ihrem Namen zu handeln. Daher sollte eine Vollmacht keineswegs leichtfertig erteilt werden. Häufig benennen sich Eheleute oder Partner gegenseitig. Üblich ist auch, ein Kind zu bevollmächtigen. Allerdings ist niemand verpflichtet, eine Vollmachtstätigkeit gegen seinen Willen zu übernehmen. Daher empfiehlt es sich, die Person, die Sie bevollmächtigen wollen, über Ihr Vorhaben in Kenntnis zu setzen und auch das Vollmachtdokument von dieser Person – so die Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung gegeben ist – unterzeichnen zu lassen.
Eine erteilte Vollmacht wird praktisch sofort wirksam. Denn niemand prüft, ob der Vollmachtgeber noch in der Lage ist, seine Angelegenheiten alleine zu regeln. Sie sollten daher unbedingt mit der Person, die Sie bevollmächtigen wollen, darüber sprechen, ab wann und unter welchen Bedingungen die Vollmacht auch tatsächlich genutzt werden darf. Auch kann es ratsam sein, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Nicht jeder kann alle Fragen gleichermaßen kompetent beantworten. Die eine Person mag ein gutes Gespür für das Thema Pflege haben, die andere Person ist weitaus versierter im Umgang mit finanziellen Belangen. Bei besonders heiklen Fragen – zum Beispiel ob ein Umzug in ein Altersheim ansteht – können Sie zudem in der Vorsorgevollmacht festlegen, solche Entscheidungen nur im Team von mehreren Vertretern zu treffen. So stellen Sie sicher, dass mehr als eine Person sich kritisch mit der Suche nach der bestmöglichen Lösung für Sie befasst.
Verliert eine Person Ihr Vertrauen, können Sie übrigens jederzeit eine einmal erteilte Vollmacht verändern oder widerrufen. Achten Sie in einer solchen Situation insbesondere darauf, dass Sie alle alten Dokumente – insbesondere auch die, die Sie ggf. online hinterlegt haben – löschen bzw. durch die gültige Vollmacht ersetzen.