Eine häufig gestörte Nachtruhe kann zum gesundheitlichen Problem werden. Aber was ist Lärm? Und wann ist was zu laut? Wichtig ist es, den Lärm richtig zu messen. Dennoch gibt es Lärmquellen, gegen die man auch nachts machtlos ist.
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Eins vorneweg: Kinderlärm - also Geschrei, Toben, Stampfen, Spielen – ist in der näheren Umgebung hinzunehmen. Laut Gesetzgeber gehört Lärm und Geschrei zur kindlichen Entfaltung und ist deshalb in der Regel zu dulden. Ob im Haus, im Garten, im Treppenhaus oder auf dem Spielplatz. Selbst die strikte Nachtruhe ist mit Kindern kaum einzuhalten. Natürlich sind Eltern nachts aufgefordert, ihre Kinder möglichst zur Ruhe zu bringen. Aber das ist in der Praxis nicht immer einfach – und rechtlich als geplagter Nachbar auch schwer durchzusetzen. Ansonsten ist die Lärmwahrnehmung sehr individuell, für den einen ist eine Gruppe im Garten schon zu laut, der andere nimmt das nur als Hintergrundgeräusch war. Starker Dauerlärm über 75 Dezibel kann jedoch die Ohren nachhaltig schädigen, Schlaf rauben und Stress verursachen. Die Einhaltung der Nachtruhe ist in unserem lauten Alltag eine der wichtigsten Vorschriften, um den Menschen Zeit zur Erholung vom Lärm zu geben. Lärm wird vom Gesetzgeber oft von drei Seiten betrachtet:
Logischerweise gehört stärkerer Umgebungslärm in Industriegebieten zum Alltag, während in Wohngebieten mehr Ruhe wünschenswert ist. Tatsächlich regeln diverse Gesetze, welche Lärm-Grenzwerte in welchem Gebiet noch zulässig sind. Eine Art Richtschnur ist die sogenannte TA-Lärm (technische Anleitung). Die hat die Funktion, die Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu schützen.
Die TA-Lärm soll auch dafür sorgen, dass solche Beeinträchtigungen erst gar nicht geschehen. Ein weiteres wichtiges Gesetz, dass sich mit Grenzwerten von (Schall)Immissionen beschäftigt ist das so genannte LImSchG nrw.
Da die meisten Hausbesitzer in Wohngebieten wohnen, ist die folgende Gebietsunterteilung und ihre Lärm-Grenzwerte für sie relevant.
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Sie haben das Gefühl, in ihrer Umgebung ist es dauerhaft zu laut? Sie fühlen sich gestört von der Wärmepumpe des Nachbarn? Sie finden die Gartengeräte zu laut? Über Gartenlärm und seine Grenzen lesen Sie mehr in unserem Artikel „Lärmbelästigung im Garten“. Wenn Sie also ein Problem mit Lärm in der Nachbarschaft haben, dann sollten Sie eine Messung vornehmen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie den richtigen Platz ansteuern, von wo Sie messen. Ansonsten können die Werte im schlimmsten Fall vor Gericht in Zweifel gezogen werden.
Der geeignete Punkt der Lärmmessung nennt man auch maßgeblicher Immissionsort. Es ist der Ort, für den die Geräuschbeurteilung nach der TA-Lärm vorgenommen wird. Danach sind drei unterschiedliche Orte definiert worden:
In Innenräumen von Gebäuden gelten folgende Imissionswerte:
Das bezieht sich auf Aufenthaltsräume, soweit dort nicht aus der Nutzung ständig starke Geräusche erzeugt werden. Der Schutz gilt gegenüber Schalleinwirkungen aus fremden Räumen (andere Wohnungen, Treppenhäuser, Außenbereiche etc.).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Leider gibt es keine Definition dahingehend, über welchen Zeitraum eine kurzfristige Geräuschspitze andauern darf. Dieses ist je nach Einzelfall und Zumutbarkeit zu beurteilen.
Ja das können Sie. Mittlerweile gibt es sogar Apps, die Lärm messen. Doch die sind nicht so sicher wie klassische Schallpegelmessgeräte. Apps können nicht so gut ganz leise oder ganz laute Geräusche erfassen. Da sind die Schallpegelmessgeräte deutlich differenzierter. Die sind in der Regel leicht zu bedienen und man kann sie Internet kaufen. Gängige Modelle gibt es zwischen 30 und 180 Euro, einige mit Stativ, die preiswerteren meist ohne. Sie können auch einen Experten zum Lärmmessen anfragen. Das kann ein Fachmann für Akustikmessung sein. Hier finden sich ebenfalls zahlreiche Anbieter im Internet.
Wenn Sie messen, dann sollten Sie am besten ein Lärmprotokoll aufsetzen. Es ist zwar nicht zwingend notwendig ein solches Schriftstück vorzulegen, dennoch kann ein Lärmprotokoll im Zweifel bei Rechtsstreitigkeiten eine gute Unterstützung sein. Dokumentieren Sie mindestens