Rechtstipp: Freilaufende Nachbarkatzen Dürfen Nachbars Katzen frei herumlaufen?

Das Halten von Haustieren ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings ist es nicht so, dass sich der Gesetzgeber überhaupt nicht geäußert hat. Der Rechtsgrundsatz des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses setzt auf gegenseitige Rücksichtnahme unter Nachbarn.

Freigänger-Katze, die in einem Fenster liegt  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Ein Eigentümer muss die Katze seines Nachbarn grundsätzlich auf seinem Grundstück dulden. 

So muss ein Eigentümer die Katze seines Nachbarn grundsätzlich auf seinem Grundstück dulden. Hat der Nachbar mehrere Katzen, muss der verhindern, dass mehr als ein Tier auf dem Nachbargrundstück herumläuft.

Unsere kostenfreie Rechtsberatung für Mitglieder hilft!

Meinung des Rechtsexperten:

Der Grund für die im Prinzip sehr katzenfreundliche Rechtsprechung wurzelt in der nachbarlichen Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme. In einem Wohngebiet mit Einfamilien- und Reihenhäusern sowie Gärten gehört eine Katze mit Freilauf zur Lebensführung.
Zwar kann ein Grundstücksbesitzer einerseits jede Störung auf seinem Besitz untersagen, anderseits gibt es den Rechtsgrundsatz des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses, wonach sich jeder so verhalten soll, dass ein Miteinander möglich ist.
Eigentümer können vom Katzenbesitzer Schadenersatz verlangen, wenn die Katze beispielsweise nachweislich den Singvogel in der Außenvoliere auf dem Gewissen hat. Doch dies tatsächlich zu beweisen, wird schwierig, wenn nicht gar unmöglich.