Rechtstipp: Kindersicherer Teich Hafte ich, wenn Nachbars Kind in meinen Teich fällt?

Ein Teich muss so abgesichert sein, dass kein Kind zu Schaden kommt. Zur Haftungsfrage im Schadensfall gibt es jedoch kein eindeutiges Urteil.

Ungesicherter Teich mit Steg  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Ein Teich muss so abgesichert sein, dass kein Kind zu Schaden kommt. 

Aber: Wenn die Nachbarn ihr Kleinkind ungenügend beaufsichtigen, es in den Teich fällt und sich lebensgefährlich verletzt, haften die Eltern.

OLG Koblenz; 21.2.1995; Az. 5 U 39/95

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„Wird ein Grundstück nicht ausreichend gegen mögliche Unfälle abgesichert, kann der Nachbar sogar auf Vornahme notwendiger Sicherungsmaßnahmen klagen, da dem Eigentümer des Teiches eine sog. 'gesteigerte Verkehrssicherungspflicht' gegenüber den Kindern aus der Nachbarschaft obliegt“, erklärt Stephan Dingler, Rechtsexperte des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.