Rechtstipp: Laub und Fallobst vom Nachbarn Muss ich Nachbars Laub/Fallobst kostenlos entsorgen?

In unseren Rechtstipps greifen wir Urteile zum Nachbarrecht auf. Anhand von Beispielen aus dem Alltag geben wir Antworten auf Fragen, die unsere Rechtsberatung von Mitgliedern gestellt bekommt. Eine dieser Fragen ist, ob große Mengen Laub und Fallobst aus dem Nachbargarten kostenlos entsorgt werden müssen.

Nahaufnahme von Herbstlaub  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Bei großen Mengen Laub aus dem Nachbargarten kann man eine Erstattung der Entsorgungskosten erhalten. 

Übersteigt die Menge des fremden Laubes/Fallobstes das Übliche, kann man eine Laubrente verlangen. Große Mengen Laub und Fallobst aus dem Nachbargarten müssen also nicht kostenlos entsorgt werden.

Im konkreten Fall bekommt der Nachbar 260 Euro pro Jahr für den Anfall großer Mengen Kiefernnadeln.

LG Lübeck; 2.9.1986; Az. 14 S 122/85

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Philippe Dahlmann, Gartenberater des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., hat weitere Ideen, wie man anfallendes Herbstlaub (auch vom Nachbarn) im eigenen Garten sinnvoll nutzen kann. So kann das Laub beispielsweise als Unterschlupf für Tiere dienen und ist gleichzeitig ein preiswerter Winterschutz.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere kostenfreie Gartenberatung für Mitglieder kontaktieren!