Übersteigt die Menge des fremden Laubes/Fallobstes das Übliche, kann man eine Laubrente verlangen. Große Mengen Laub und Fallobst aus dem Nachbargarten müssen also nicht kostenlos entsorgt werden.
Im konkreten Fall bekommt der Nachbar 260 Euro pro Jahr für den Anfall großer Mengen Kiefernnadeln.
LG Lübeck; 2.9.1986; Az. 14 S 122/85
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Philippe Dahlmann, Gartenberater des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., hat weitere Ideen, wie man anfallendes Herbstlaub (auch vom Nachbarn) im eigenen Garten sinnvoll nutzen kann. So kann das Laub beispielsweise als Unterschlupf für Tiere dienen und ist gleichzeitig ein preiswerter Winterschutz.
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