Rechtstipp: Quakende Frösche beim Nachbarn Muss ich das Quaken von Nachbars Fröschen dulden?

Kaum ist es dunkel, legen die Frösche beim Nachbarn mit ihrem Gratiskonzert los. Auch wenn es mich in meiner Nachtruhe stören sollte: Naturschutz hat Vorrang. Das Quaken muss geduldet werden.

Nahaufnahme eines Frosches im Wasser  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Das Quaken von Fröschen aus dem Nachbarteich muss geduldet werden. 

Geschützte Frösche dürfen ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde weder entfernt noch darf der Teich zugeschüttet werden. Selbst bei unzumutbarem Froschlärm von 64 dB (A) hat der Naturschutz Vorrang.
BGH; 20.11.1992; Az. V ZR 82/91

Unsere kostenfreie Rechtsberatung für Mitglieder hilft!

Stephan Dingler, Rechtsexperte des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., hat noch eine Ergänzung zum Urteil:
Als Anmerkung führt der BGH weiter aus: „Nach § 20 f I Nr. 1 BNatSchG sei es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Dabei spielt es keine Rolle, dass der Gartenteich künstlich angelegt worden und kein natürliches Gewässer sei.“