Abschaffung der Straßenausbaubeiträge NRW Alle Infos zum aktuellen Stand

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Jan Koch

Politikreferent

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW: Ab 2024 dürfen Kommunen die Anliegerbeiträge nicht mehr erheben, davor wurden sie bereits vom Land erstattet. Trotzdem gibt es noch Anlieger, die für den Straßenbau zahlen müssen. Wir erklären, wer von den neuen Regeln profitiert – und wer nicht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Update 28.2.2024: Straßenausbaubeiträge wurden in NRW per Gesetz abgeschafft: Ein riesiger Erfolg für den Verband Wohneigentum und die Volksinitiative.
  • Für Straßenausbaumaßnahmen, die vom zuständigen kommunalen Gremium (i.d.R. Stadtrat oder Planungsausschuss) nach dem 1.1.2024 beschlossen wurden, dürfen keine Beiträge mehr erhoben werden.
  • Die Anliegerkosten für Beiträge, die zwischen 2018 und 2024 beschlossen wurden, werden weiterhin vom Land NRW erstattet.
  • Straßenausbaubeiträge für Baumaßnahmen, die vor dem 1.1.2018 beschlossen wurden, müssen weiterhin gezahlt werden.
  • Vereinzelt werden daher auch in Zukunft noch Straßenausbaubeiträge erhoben. Denn oft werden Baumaßnahmen zwar beschlossen, aber erst viele Jahre später umgesetzt und abgerechnet.
  • Achtung: Erschließungsbeiträge – also die Gebühren für die erstmalige Herstellung einer Straße – sowie Kanalanschlusskosten oder Sanierungs- und Ausgleichsbeiträge werden weiterhin erhoben.
Straßenausbaubeiträge sollen ab 2024 endgültig abgeschafft werden.  © Andreas Gruhl – stock.adobe.com
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW: Ab 2024 sollen Kommunen die Anliegerbeiträge nicht mehr erheben dürfen. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Update 28.2.2024: Straßenausbaubeiträge wurden in NRW per Gesetz abgeschafft: Ein riesiger Erfolg für den Verband Wohneigentum und die Volksinitiative.
  • Für Straßenausbaumaßnahmen, die vom zuständigen kommunalen Gremium (i.d.R. Stadtrat oder Planungsausschuss) nach dem 1.1.2024 beschlossen wurden, dürfen keine Beiträge mehr erhoben werden.
  • Die Anliegerkosten für Beiträge, die zwischen 2018 und 2024 beschlossen wurden, werden weiterhin vom Land NRW erstattet.
  • Straßenausbaubeiträge für Baumaßnahmen, die vor dem 1.1.2018 beschlossen wurden, müssen weiterhin gezahlt werden.
  • Vereinzelt werden daher auch in Zukunft noch Straßenausbaubeiträge erhoben. Denn oft werden Baumaßnahmen zwar beschlossen, aber erst viele Jahre später umgesetzt und abgerechnet.
  • Achtung: Erschließungsbeiträge – also die Gebühren für die erstmalige Herstellung einer Straße – sowie Kanalanschlusskosten oder Sanierungs- und Ausgleichsbeiträge werden weiterhin erhoben.

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Straßenausbaubeiträge werden in NRW fällig, wenn kommunale Straßen so weit in die Jahre gekommen sind, dass sie grundlegend erneuert werden müssen. Das ist meist 50 bis 60 Jahre nach ihrem erstmaligen Ausbau der Fall. Auf diesem Weg sollten die Anwohnerinnen und Anwohner an den Kosten für die Baumaßnahmen beteiligt werden. Für teilweise mehr als 60 Prozent der Kosten für Maßnahmen (wie z.B. die Erneuerung der Straßendecke oder den Austausch der Laternen) mussten über dieses Instrument die anliegenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufkommen. Häufig flatterten den Eigentümerinnen und Eigentümern Beitragsbescheide in Höhe von 10.000 bis 20.000 Euro in die Briefkästen. In extremen Fällen konnten Straßenausbaubeiträge – gerade aufgrund der gestiegenen Kosten für Straßenbaumaßnahmen – noch höher ausfallen.

Zahlende Anwohner hatten keinen Einfluss auf den Zeitpunkt, den Umfang oder die Notwendigkeit des Ausbaus. Sie waren in vielen Fällen ohnmächtig und zum Zahlen gezwungen. Straßenausbaubeiträge wurden zudem ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Beitragszahler erhoben. Allerdings wurden über die Straßenausbaubeiträge nicht alle vom Straßenausbau profitierenden Anwohnerinnen und Anwohner einer Straße an den Kosten beteiligt – sondern nur diejenigen mit Eigentum.

Wurden die Straßenausbaubeiträge in NRW abgeschafft?

Aus diesen Gründen hat sich bereits seit 2019 großer Widerstand gegen die Straßenausbaubeiträge formiert. Das Land NRW hat daraufhin ein Förderprogramm zur Entlastung der Anlieger von den hohen Beiträgen beschlossen. Im Nachgang wurde dieses Förderprogramm sogar aufgestockt. Deshalb werden die Anliegerkosten für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 vom zuständigen kommunalen Gremium (z.B. dem Stadtrat oder Planungsausschuss) beschlossen wurden, vollständig vom Land NRW übernommen. Anwohner haben zwar noch immer Bescheide bekommen – es handelte sich aber um sogenannte Null-Bescheide: Auf sie kamen keine Kosten zu.

Effektiv müssen Anwohner also keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen, wenn die Baumaßnahme nach dem 1.1.2018 beschlossen wurde. Der Nachteil dieser Lösung: Die Abrechnung der Beiträge ist aufwändig – den Kommunen entstehen also weiterhin hohe Bürokratiekosten. Außerdem: Ein Förderprogramm lässt sich ohne Weiteres beenden. Anwohner haben auch kein Anrecht auf Förderung – wenn der Fördertopf leer ist, müssen Anlieger also doch Straßenausbaubeiträge zahlen.

Update 28.2.2024: Straßenausbaubeiträge auch per Gesetz abgeschafft

Deshalb hat das Land die seit 2024 beschlossenen Straßenausbaubeiträge nun vollständig abgeschafft. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 28. Februar 2024 vom NRW-Landtag beschlossen. Die Pläne der Landesregierung sehen Folgendes vor: Für Ausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 von den Städten beschlossen wurden, hat die Landesregierung eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verboten. Die Einnahmen, die den Städten dadurch entgehen, will das Land nun direkt übernehmen. Das gibt den Anwohnerinnen und Anwohnern Rechts- und Planungssicherheit, den Städten spart es Bürokratie. Das bestehende Förderprogramm soll außerdem weiterlaufen – so dass zwischen dem Beitragserhebungsverbot und der Förderung keine Lücke entsteht.

Wer muss noch Straßenausbaubeiträge zahlen?

Trotzdem gibt es noch immer Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die Straßenausbaubeiträge zahlen müssen. Das liegt an der gewählten Stichtagsregelung. Denn die bezieht sich – wie oben erläutert – auf den Beschluss der Straßenausbaumaßnahme und nicht die tatsächliche Umsetzung oder den Eingang des Beitragsbescheids. Es kommt häufig vor, dass eine Straßenerneuerung vor dem 1.1.2018 beschlossen wurde, die Bagger dann aber erst einige Jahre später anrollen. Bis dann Beitragsbescheide verschickt werden, können noch einmal Jahre vergehen. Deshalb müssen viele Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW auch heute noch Straßenausbaubeiträge zahlen.

Weil es für Bürgerinnen und Bürger nicht einfach ist, bei dieser Stichtagsregelung durchzublicken, fordert der Verband Wohneigentum NRW e.V. eine einfachere Regelung. Wir schlagen vor, alle nach dem 1.1.2018 ergangenen Bescheide beim landeseignen Förderprogramm zu berücksichtigen – zumindest solange diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig geworden sind. Lesen Sie in unserer Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung zum Abschaffungsgesetz weitere Details über unsere Position zu Straßenausbaubeiträgen.

Erschließungsbeiträge und andere Gebühren müssen weiterhin bezahlt werden!

Für Baumaßnahmen an Straßen werden nicht nur Straßenausbaubeiträge erhoben. Straßenausbaubeiträge wurden in NRW fällig, wenn eine bestehende Straße neu ausgebaut wurde. Wird eine zuvor nicht existierende oder zumindest nie fertiggestellte Straße in einem Neubaugebiet endgültig fertiggestellt, müssen Anwohner dafür weiterhin zahlen – und zwar bis zu 90 Prozent der Baukosten! Das Problem: Manche Straßen wurden formal gesehen seit über 40, 50 oder sogar 60 Jahren nie fertiggestellt. Nur meist wissen die Anwohner nichts von ihrem „Glück“ und fallen aus allen Wolken, wenn ihnen Beitragsbescheide für den „erstmalige technische Herstellung“ ihrer Straße ins Haus flattern. Der Verband Wohneigentum NRW setzt sich deshalb gegen eine Abrechnung von Erschließungsbeiträgen in diesen extremen Altfällen ein. Lesen Sie hier mehr!

Tipp: Wie kann ich herausfinden, ob ich noch Straßenausbaubeiträge zahlen muss?

Dafür müssen Sie das Datum kennen, an dem das zuständige kommunale Gremium (meist der Stadtrat oder der Planungsausschuss) die Erneuerung der betreffenden Straße beschlossen hat. Gibt es keinen gesonderten Beschluss, gilt das Jahr, in dem die Kosten für die Maßnahme das erste mal in den städtischen Haushalt aufgenommen wurden. Stand die Ausbaumaßnahme erstmals 2018 im Haushalt Ihrer Stadt, werden anfallende Straßenausbaubeiträge durch das Förderprogramm des Landes übernommen.

Diese Informationen über den Beschluss der Baumaßnahme finden Sie in den öffentlichen (Beschluss-)Protokollen der betreffenden kommunalen Gremien. Ohne weiteren Anhaltspunkt in den Protokollen das Beschluss-Datum zu finden, ist allerdings nicht einfach. In den meisten Fällen ist es sinnvoller, bei der für Straßenausbaumaßnahmen zuständigen Abteilung Ihrer Stadtverwaltung nachzufragen.

Was ist, wenn ich schon Straßenausbaubeiträge gezahlt habe?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte ihr Förderprogramm im Jahr 2022 nachträglich aufgestockt. Zunächst wurden Straßenausbaubeiträge, die nach dem 1.1.20218 beschlossen wurden, hälftig vom Land NRW übernommen. Inzwischen übernimmt das Land die Anliegeranteile vollständig – und das gilt auch rückwirkend. Bürgerinnen und Bürger, deren Beiträge zunächst hälftig übernommen wurden, haben inzwischen auch die andere Hälfte der Beiträge zurückbekommen. Das sollte automatisch funktioniert haben.

Wurde die Baumaßnahme aber vor dem 1.1.2018 beschlossen, müssen Anlieger die Beiträge weiterhin vollständig bezahlen. Wir regen deshalb bei der Landesregierung an, zumindest für extreme Härtefälle einen anteiligen Ausgleich durch das Land zu ermöglichen. Ein solcher Härtefall ist für NRW bislang aber nicht in Sicht! Lesen Sie in unserer Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung zum Abschaffungsgesetz weitere Details über unsere Position zu Straßenausbaubeiträgen.

Lohnt es sich, gegen Straßenausbaubeiträge vorzugehen, wenn man diese noch zahlen musste?

Wie bei allen Rechnungen lohnt es sich, diese genau zu überprüfen. Weil die Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen sehr komplex ist, passieren hier auch häufig Fehler. Insofern lohnt sich in vielen Fällen auch eine Überprüfung, wenn Sie noch Straßenausbaubeiträge zahlen sollen. In vielen Fällen ist die Überprüfung der Beitragsbescheide aber nur mit professionellem juristischem Rat möglich.

Warum sind Straßenausbaubeiträge ungerecht?

Der Erneuerungsbedarf kommunaler Straßen hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Zeitgleich sind die Kosten für den Straßenbau regelrecht explodiert. Straßenausbaubeiträge sind deshalb immer häufiger zur Existenzbedrohung geworden – so oder so sind sie eine hohe Belastung für die Anwohner. Hinzu kommt: Mit den Beiträgen zahlen Eigentümer häufig die Zeche, wenn Kommunen die Instandhaltung von Straßen über Jahre vernachlässigt haben. Denn die reine Instandhaltung können Kommunen nicht umlegen, den Ausbau aber schon.

Dass immer mehr Straßen erneuert werden müssen, liegt auch an einer Vielzahl von gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen. Unsere Städte und Siedlungen klimafit und klimaresilient zu gestalten, die Verkehrswende umzusetzen, der vermehrte Ausbau von Wärmenetzen im Zuge der Wärmewende, der demografische Wandel und der Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum – all das sind Herausforderungen, denen sich die kommunale Daseinsvorsorge stellen muss und die auch den Sanierungsbedarf kommunaler Straßen steigert. Aber die Aufrechterhaltung und zukunftsfähige Transformation der Infrastruktur ist eben auch genau das: Die Grundversorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Dienstleistungen und Infrastrukturen – also kommunale Daseinsvorsorge. Sie ist nicht die Pflicht Einzelner. Und von fiktiven Wertsteigerungen einer Immobilie haben selbstnutzende Wohneigentümer keinen Vorteil.

Straßenausbaubeiträge waren deshalb weder treffsicher, noch haben sie relationsgerecht tatsächliche wirtschaftliche Vorteile durch die Inanspruchnahme der Anlagen abgegolten.

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Politikreferent

Jan Koch