Leider öffnet diese Vollmacht auch die Tür zur missbräuchlichen Anwendung. Der Grund liegt darin, dass der Inhaber einer solchen Vollmacht sehr viel darf und damit große Macht besitzt. Schließlich kann der Bevollmächtigte in dieser Zeit (bis zur Eröffnung eines Testamentsverfahrens oder zur Erstellung eines Erbscheins) zahlreiche Rechtsgeschäfte vornehmen. Vom Hausverkauf über die Veräußerung von beweglichen Sachen, über Geldtransfer und Bankengeschäfte tätigen bis hin zum Grundbucheintrag ändern – all das ist mit einer transmortalen Vollmacht möglich. Was viele nicht wissen: Diese Rechtsgeschäfte sind wirksam, auch wenn sie das Vermögen der Erben verringern. Sie haben zwar einen Anspruch gegenüber dem Bevollmächtigten auf Ausgleich, aber was, wenn nichts mehr zu holen ist? Das ist also ein erhebliches Risiko, wenn der Inhaber einer solchen Vollmacht doch nicht so vertrauenswürdig ist wie vorher gedacht.
Gerade, wenn der Erblasser eine Erbengemeinschaft hinterlässt, die ihre Entscheidungen einstimmig treffen muss, ist Streit mitunter vorprogrammiert. Diese Zeit der Unstimmigkeit könnte der Inhaber einer trans- bzw. postmortalen Vollmacht für sich nutzen und einfach Fakten schaffen. Solche Fälle, in denen dann der Inhaber einer transmortalen Vollmacht mal eben das Familienerbe zu seinen Gunsten umschreibt, sollen in der Praxis gar nicht mal so selten sein, berichten Notare.
Tipp: Überlegen Sie als Vollmachtgeber im Vorfeld genau, wem Sie so sehr vertrauen, dass er oder sie auch über Ihren Tod hinaus genau das macht, was Sie tatsächlich wollten. Sie können auch entscheiden, dass zwei Menschen die Vollmacht nach Ihrem Tod verwalten. So müssen die beiden Vollmachtnehmer sich gegenseitig kontrollieren und dürfen nur gemeinsam Fakten schaffen. Das mindert die Missbrauchsgefahr ein wenig ab.