Was ist beim Kauf von Obstgehölzen zu beachten?

Pflanzenkauf ist Vertrauenssache! Das gilt insbesondere für Obstgehölze. Nur renommierte Gartencenter, Baumschulen und Gartenbaumschulen bieten eine gute Sortenauswahl, gute Qualitäten und fachliche Beratung.

Sortenetiketten mit Infos zur jeweiligen Sorte und Veredelungsunterlage  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Auf den Etiketten befinden sich außerdem ein Aufdruck Deutsche Markenbaumschule und ein Aufdruck Qualitätsgeprüfte Pflanze.  

Lassen Sie sich nicht von den bunten Bildern beeindrucken! Die Pflanzen werden damit nur für den Endverbraucher „geschmückt“, um ihn zu beeindrucken. Die von den Obstbaumschulen an die Pflanzen geklammerten Sortenetiketten sind entscheidend. Die Farbe der Etiketten wechselt jedes Jahr.

Etiketten geben Aufschluss

Die geklammerten Etiketten werden in der Regel bei Obstbäumen verwendet. Sie geben Auskunft über den Namen der Sorte, zum Virusstatus und falls vorhanden, zur Art der Zwischenveredlung. Außerdem muss die Veredelungsunterlage angegeben sein. Anhand der Veredelungsunterlage kann bestimmt werden wie groß der Baum in etwa wird. In einigen Bundensländern ist sogar der gesetzliche Grenzabstand von der Veredelungsunterlage abhängig, z.B. in NRW (Stand 10.07.2021).

Solche Auszeichnungen wird man an Pflanzen beim Lebensmitteldiscounter und im Baumarkt vergeblich suchen.

Qualitätsmerkmale Obstarten

Kern- und Steinobst

  • Auswahl der richtigen Sorten, die zum Standort und zur geographischen Lage passen.
  • Auswahl der passenden Befruchtersorten.
  • Die Unterlage sollte auf den Standort und die gewünschte Wuchshöhe abgestimmt sein.
  • Es sollten nur ein- oder zweijährige Veredelungen gepflanzt werden.
  • Zweijährige Obstgehölze müssen mindestens 4 kräftige Triebe einschließlich des Leittriebs haben. Die Seitentriebe sollten gut verteilt angeordnet sein.
  • Einjährige Veredelungen müssen eine Wuchshöhe von mindestens 80 cm aufweisen.
  • Die Veredelungsstellen müssen gut verwachsen sein.
  • Stamm, Triebe und Wurzeln sollten frei sein von Beschädigungen. Der Stamm darf nur leicht gekrümmt sein.
  • Formobst sollte auf schwachwachsenden Unterlagen veredelt sein. Es sollte eine Stammhöhe von 40 cm haben und eine gleichmäßige Verzweigung und Bewurzelung aufweisen.
  • Bei Obstbäumen im Container sollte der Behälterinhalt mindestens 10 l aufweisen.

Schalenobst

  • Walnussveredelungen tragen früher als Sämlinge.
  • Walnussveredelungen müssen als solche besonders gekennzeichnet sein
  • Großfrüchtige Haselnüsse müssen verpflanzt und aus weitem Stand sein. Sie sollten der Sorte entsprechend kräftig gewachsen (Größe: 60 – 100 cm), mehrtriebig und gut bewurzelt sein.

Beerenobst

Johannis- und Stachelbeeren

  • Johannisbeer- und Stachelbeerbüsche als zweijährige Sträucher pflanzen. Sie sind sortiert als Pflanzen mit 3 – 4, 5 – 7, 8 – 12 Trieben. Die Mindestlänge der Triebe muss bei Stachelbeeren 35 cm und bei Johannisbeeren 40 cm betragen.
  • Johannisbeer- und Stachelbeerstämme sollten gut verwachsene Veredelungsstellen haben. Jo-hannisbeeren sollten mindestens 3 – 4, Stachelbeeren 4 – 6 Triebe haben. Fußstämme haben eine Höhe von 40 – 60 cm, Hochstämme eine Höhe von 80 – 90 cm.
  • Containerpflanzen müssen einen Behälterinhalt von mindestens 4 l aufweisen.

Himbeeren

  • Die Pflanzen sollten eine gute Bewurzelung und einen guten Wurzelknospenansatz aufweisen. Die Ruten müssen kräftig sein und eine Mindestlänge von 80 cm haben.
  • Die Töpfe der Containerpflanzen müssen einen Behälterinhalt von 1,2 l haben.

Brombeeren

  • Brombeeren werden als ein- oder zweijährige Pflanzen angeboten. Wichtig ist eine gute Bewurzelung. Topfpflanzen müssen einen Behälterinhalt von 1,2 l haben.