
Sanierungspflicht von Gebäuden nach Eigentümerwechsel
Ändert sich bei einer Immobilie der Eigentümer, ist der neue Besitzer durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundsätzlich zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener energetischer Gebäudesanierungen verpflichtet. Aber gilt diese Sanierungspflicht ausnahmslos, auch im Falle einer Erbschaft?