© Verband Wohneigentum NRW e.V.Barrierearm wohnen: Das Zuhause rechtzeitig fit für die Zukunft machen
Friederike Hollmann-van Kempen, Bauberaterin im Verband Wohneigentum NRW, zeigt im Interview Maßnahmen für ein barrierearmes Haus auf und welche…

Dipl.-Ing. Architektin
Barrierefreiheit beginnt an den Türen: Nur wenn Durchgänge ein bestimmtes Mindestmaß aufweisen, passen bei Bedarf auch Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen bequem hindurch. Doch gerade in Bestandsbauten stehen oft bauliche Umstände dem barrierefreien Umbau im Weg.
© Jaren Wicklund – stock.adobe.comBarrierefreie Türen sind so gestaltet, dass prinzipiell alle Menschen sie ohne fremde Hilfe benutzen können. Häufig geht es um die Passierbarkeit mit körperlichen Einschränkungen. Allgemein bedeutet Barrierefreiheit bei Türen, dass sie
Neben dem gesetzlich definierten Begriff „barrierefrei“ (siehe § 4 Behindertengleichstellungsgesetz) gibt es weitere Bezeichnungen, etwa barrierearm, barrierereduziert und altersgerecht. Diese kommen meist zum Einsatz, wenn Türen bzw. Wohnungen nicht alle gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen.
Vorgaben rund um die Barrierefreiheit in Gebäuden sind in Deutschland in der Deutschen Industrienorm 18040 enthalten. Diese Vorgaben beziehen sich in NRW jedoch nur auf den Neubau von öffentlichen Gebäuden bzw. die Gebäudeklassen 3 bis 5 (z. B. Mehrfamilienhäuser). Nicht betroffen sind Bestandsbauten oder auch z. B. der Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Wenn Sie in Ihrem privaten Eigenheim Barrierefreiheit bei Türen planen, können Sie sich daher an der DIN 18040-2 orientieren (im verlinkten Dokument ab S. 32). Allerdings sind diese Vorgaben im selbst bewohnten Wohneigentum und in vermieteten Objekten nicht verpflichtend.
Die Vorgaben der DIN haben lediglich den Charakter einer Empfehlung. Verbindlich werden diese erst, wenn die Bundesländer sie in die Landesbauordnungen aufnehmen. In NRW ist dies 2021 geschehen (siehe z. B. § 49 BauO NRW). Zudem wurde gleichzeitig die „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ um die Vorgaben aus der DIN 18040-2 (mit geringfügigen Modifikationen) ergänzt.
Um Barrierefreiheit bei einer Tür innerhalb der Wohnung zu erreichen, sind laut der DIN 18040-2 bzw. den technischen Baubestimmungen in NRW folgende Maße erforderlich:
Für Außentüren gelten teils abweichende Vorgaben: So sollen z. B. Haus- und Wohnungseingangstüren mindestens 90 cm breit sein.
Rollstühle variieren je nach Größe meist zwischen 58 und 80 cm in der Breite. Damit Fahrer von nicht motorisierten Rollstühlen auch aus eigener Kraft durch eine Tür kommen, werden 7 cm pro Hand dazugerechnet. Türdurchgänge müssten somit mindestens 72 cm breit sein, damit ein schmaler Erwachsenen-Rollstuhl hindurchpasst. Laut DIN empfohlen sind mindestens 90 cm, damit die Türbreite rollstuhlgerecht ist.
Gut zu wissen: Normierte Wohnungstüren innerhalb von Bestandsgebäuden weisen häufig eine Durchgangsbreite von 69,2 cm auf. Sie sind somit für viele Rollstühle noch knapp passierbar. Abstellräume und mitunter auch WC-Räume in Altbauten haben jedoch oft nur Türen mit 56,7 cm Breite.
Ein barrierefreier Umbau von Türen ist oft schwierig: Bauliche Besonderheiten können z. B. eine Türverbreiterung verteuern oder gar unmöglich machen. Ist komplette Barrierefreiheit nicht machbar, gilt es, Barrieren möglichst zu reduzieren. Letztendlich kommt es auf Ihre individuellen Bedürfnisse an, welche Maßnahmen Sie umsetzen. Im Detail:
Maße
Damit auch Bewohner mit Gehhilfen oder Rollstühlen die Tür problemlos nutzen können, empfiehlt die Norm die oben beschriebenen Mindestmaße. Beim barrierefreien Umbau in Privathäusern sollten Sie bedenken:
Generell ist es sinnvoll, zwischen den Vor- und Nachteilen abzuwägen. Eine Türverbreiterung bedeutet oft, dass z. B. in Fluren zu wenig seitliche Fläche neben der Tür zur Verfügung steht. Die breitere Tür ist dann zwar leichter zu passieren, aber z. B. für Rollstuhlfahrer und Rollatoren-Nutzer schwieriger zu öffnen/schließen.
Tipp: Klassische Drehflügeltüren benötigen zum Öffnen auch im Raum mehr Platz. Sind die Platzverhältnisse beengt, lässt sich vielleicht mit einer Schiebetür Barrierefreiheit erzielen. Eine weitere Alternative sind faltbare Raumspartüren.
Türschwellen
Türschwellen stellen oft Stolperfallen dar und behindern die Räder von Rollatoren & Co. Das Problem: Vorhandene Türschwellen haben meist eine bauliche Funktion und können nicht einfach entfernt werden. Beispielsweise dienen sie
Verbleibende Schwellen lassen sich mit Rampen ausgleichen. Dafür eignen sich neben eingebauten (z. B. gemauerten) Rampen auch wiederverwendbare Stecksysteme oder mobile Rampen.
Gut zu wissen: Nicht immer sind Rampen die bessere Lösung. So kann z. B. eine steile Rampe für Personen mit Rollator schwieriger zu bewältigen sein als eine Türschwelle. Auch hier kommt es auf individuelle Voraussetzungen an.
Griffhöhe
Während 85 cm als optimal für Rollstuhlfahrer gelten, ist die übliche Klinkenhöhe von 1,05 m für die meisten Menschen ergonomischer. Bei Rückenproblemen, Sehbehinderungen oder Demenz ist eine Klinke in normaler Höhe meist vorteilhafter. Hier gilt es, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und Prioritäten zu setzen.
Form der Türgriffe
Die DIN rät zu Griffen in U-Form (wölbt sich zum Bedienenden hin; das Griffende zeigt zum Türblatt) oder Bogenform (genauso, aber mit geringerer Wölbung) – diese sollen sich gut ertasten/greifen und bedienen lassen. Bei Schiebetüren eignen sich senkrechte Bügel.
In Ihrem eigenen Zuhause können Sie natürlich auch nach eigenen Vorlieben wählen. Eher ungeeignet, weil schwer zu bedienen, sind jedoch:
Tipp: Türklinken können Sie mit einer Griffverlängerung ausrüsten. So lassen sich Türen – vor allem bei beengten Platzverhältnissen – vom Rollstuhl aus bequemer bedienen. Zudem ist dank der Hebelwirkung weniger Kraft erforderlich.
Bedienbarkeit
Türen sollten sich mit geringem Kraftaufwand öffnen und schließen lassen. Das betrifft die nötige Kraft, um einen Türgriff zu betätigen und anschließend das Türblatt zu bewegen.
Gut zu wissen: Die DIN 18040-2 nennt z. B. eine Obergrenze von 25 Newton für das Türblatt bei Dreh- und Schiebetüren. Zum Vergleich: Eine Türklinke, die sich mit 25 N bedienen lässt, würde heruntergedrückt, wenn ungefähr 2,5 kg auf ihr lasten.
Bei schwergängigen Haus- oder Brandschutztüren helfen automatische Lösungen, z. B. ein elektrischer Türöffner, Sensortechnik oder app-gesteuerte Systeme.
Zudem enthält die Norm Vorgaben an Flächen, die rund um die Tür frei bleiben sollen:
Sichtbarkeit
Im Hinblick auf ein eingeschränktes Sehvermögen sollten barrierefreie Türen auch optische Vorgaben erfüllen. Dazu zählen:
Gut zu wissen: In der Regel sind für Umbauten innerhalb eines Gebäudes keine Genehmigungen erforderlich. Auch, wenn Sie für Ihre barrierefreie Tür tragende Wände durchbrechen, ist dies innerhalb des Hauses verfahrensfrei (sofern Sie die Wand nicht komplett entfernen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem Architekten/qualifizierten Tragwerksplaner vorliegt). Die genauen Richtlinien und Tipps können Sie im Artikel „Baugenehmigung bei Umbau und Sanierung“ nachlesen.
Tipp: Offene Grundrisse erleichtern die Barrierefreiheit, da sie mit weniger Türen auskommen.
Generell sollte eine Eingangstür dieselben Anforderungen für einen schwellenlosen, ausreichend breiten Zugang erfüllen. Die Norm empfiehlt zudem, dass barrierefreie Eingangstüren 10 cm breiter sein sollen (= 90 cm lichte Durchgangsbreite). Außerdem wichtig:
Weitere Aspekte, etwa zu Eingangsstufen, Vordach oder Briefkasten, finden Sie im Artikel zum barrierefreien Hauseingang.
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen empfiehlt die DIN 18040-2, dass eine barrierefreie Tür zu WC-Räumen
Tipp: Mit einer zusätzlichen waagerechten Griffstange wird es leichter, die Tür von innen zuzuziehen. Bedenken Sie allerdings, dass diese die Durchgangsbreite verringern kann.
Wie teuer der Umbau einer barrierefreien Tür wird, hängt von den Ausgangsbedingungen und dem gewünschten Ergebnis ab. Für eine einfache Wohnungstür sollten Sie insgesamt etwa 1.500 bis 4.000 € einplanen. Die Kosten für eine barrierefreie Haustür beginnen meist bei ca. 1.800 € ohne Montage. Kostenfaktoren sind unter anderem:
Tipp: Einige Maßnahmen werden von der KfW gefördert oder von den Krankenkassen übernommen. Auch Bundesländer haben mitunter eigene Förderpakete für den barrierefreien Umbau, z. B. die Förderprogramme des Landes NRW und der NRW-Bank. Aktuelle Informationen erhalten Sie in der individuellen Bauberatung beim Verband Wohneigentum NRW – für Mitglieder kostenlos!
Sollte keine Förderung möglich sein, können Sie Ihre Ausgaben zumindest zum Teil über die Steuererklärung zurückholen. Absetzbar sind Handwerkerleistungen bis 1.200 € pro Jahr – mehr dazu in unseren „Steuertipps für Eigentümer“.
Unsere Expertin
Dipl.-Ing. Architektin