Barrierefreiheit an Türen

Halbtotale von Bau- und Wohnberaterin Friederike Hollmann-van Kempen
Friederike Hollmann-van Kempen

Dipl.-Ing. Architektin

Barrierefreiheit beginnt an den Türen: Nur wenn Durchgänge ein bestimmtes Mindestmaß aufweisen, passen bei Bedarf auch Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen bequem hindurch. Doch gerade in Bestandsbauten stehen oft bauliche Umstände dem barrierefreien Umbau im Weg.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Damit eine Tür als barrierefrei gilt, sollte sie bestimmte Mindestmaße und andere Vorgaben einhalten, z. B. eine Durchgangsbreite von 80 bis 90 cm.
  • Weitere Aspekte betreffen die Höhe der Türschwelle, die Griffhöhe und die Flächen vor bzw. hinter der Tür.
  • In NRW betreffen gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit grundsätzlich nur Neubauten; Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
  • Für den barrierefreien Umbau Ihrer Türen können Sie sich somit an der DIN 18040-2 orientieren. Verpflichtend ist diese jedoch nicht.
Ein Mann im Rollstuhl, der eine barrierefreie Tür öffnet.  © Jaren Wicklund – stock.adobe.com
Barrierefreie Türen ermöglichen einen selbstständigen Zugang. Wichtig sind dabei ausreichend breite Durchgänge, geringe Türschwellen und passende Griffhöhen. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Damit eine Tür als barrierefrei gilt, sollte sie bestimmte Mindestmaße und andere Vorgaben einhalten, z. B. eine Durchgangsbreite von 80 bis 90 cm.
  • Weitere Aspekte betreffen die Höhe der Türschwelle, die Griffhöhe und die Flächen vor bzw. hinter der Tür.
  • In NRW betreffen gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit grundsätzlich nur Neubauten; Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
  • Für den barrierefreien Umbau Ihrer Türen können Sie sich somit an der DIN 18040-2 orientieren. Verpflichtend ist diese jedoch nicht.

Was bedeutet Barrierefreiheit bei einer Tür?

Barrierefreie Türen sind so gestaltet, dass prinzipiell alle Menschen sie ohne fremde Hilfe benutzen können. Häufig geht es um die Passierbarkeit mit körperlichen Einschränkungen. Allgemein bedeutet Barrierefreiheit bei Türen, dass sie

  • deutlich wahrnehmbar sind, etwa durch eine kontrastreiche Farbgestaltung und ausreichende Beleuchtung
  • sicher zu passieren sind, was vor allem bestimmte Mindestmaße und ein schwellenloser Übergang ermöglichen
  • leicht zu bedienen sind, was z. B. geeignete Griffe und Leichtgängigkeit einschließt

Neben dem gesetzlich definierten Begriff „barrierefrei“ (siehe § 4 Behindertengleichstellungsgesetz) gibt es weitere Bezeichnungen, etwa barrierearm, barrierereduziert und altersgerecht. Diese kommen meist zum Einsatz, wenn Türen bzw. Wohnungen nicht alle gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen.

Welche Vorgaben muss eine barrierefreie Tür erfüllen?

Vorgaben rund um die Barrierefreiheit in Gebäuden sind in Deutschland in der Deutschen Industrienorm 18040 enthalten. Diese Vorgaben beziehen sich in NRW jedoch nur auf den Neubau von öffentlichen Gebäuden bzw. die Gebäudeklassen 3 bis 5 (z. B. Mehrfamilienhäuser). Nicht betroffen sind Bestandsbauten oder auch z. B. der Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Wenn Sie in Ihrem privaten Eigenheim Barrierefreiheit bei Türen planen, können Sie sich daher an der DIN 18040-2 orientieren (im verlinkten Dokument ab S. 32). Allerdings sind diese Vorgaben im selbst bewohnten Wohneigentum und in vermieteten Objekten nicht verpflichtend.

Vorschriften zur Barrierefreiheit in NRW

  • Die Vorgaben der DIN haben lediglich den Charakter einer Empfehlung. Verbindlich werden diese erst, wenn die Bundesländer sie in die Landesbauordnungen aufnehmen. In NRW ist dies 2021 geschehen (siehe z. B. § 49 BauO NRW). Zudem wurde gleichzeitig die „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ um die Vorgaben aus der DIN 18040-2 (mit geringfügigen Modifikationen) ergänzt.

Welche Maße muss eine barrierefreie Tür haben?

Um Barrierefreiheit bei einer Tür innerhalb der Wohnung zu erreichen, sind laut der DIN 18040-2 bzw. den technischen Baubestimmungen in NRW folgende Maße erforderlich:

  • Türbreite von mindestens 80 cm (bezieht sich auf die vollständig nutzbare Innenbreite, also das lichte Zargendurchgangsmaß)
  • lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,05 m
  • Griffhöhe in NRW zwischen 85 und 105 cm (laut DIN grundsätzlich bei 85 cm) über dem fertigen Fußboden
  • Schwellenhöhe in NRW bei 0 cm für Eingangs- und Zimmertüren, 2 cm an barrierefreien Balkon-/Terrassentüren (laut DIN generell max. 2 cm, wenn technisch unabdingbar)
  • laut DIN: Laibungstiefe (bezieht sich darauf, wie tief eine Tür in eine Wand eingelassen ist) von maximal 26 cm

Für Außentüren gelten teils abweichende Vorgaben: So sollen z. B. Haus- und Wohnungseingangstüren mindestens 90 cm breit sein.

Welche Türbreite ist für einen Rollstuhl erforderlich?

Rollstühle variieren je nach Größe meist zwischen 58 und 80 cm in der Breite. Damit Fahrer von nicht motorisierten Rollstühlen auch aus eigener Kraft durch eine Tür kommen, werden 7 cm pro Hand dazugerechnet. Türdurchgänge müssten somit mindestens 72 cm breit sein, damit ein schmaler Erwachsenen-Rollstuhl hindurchpasst. Laut DIN empfohlen sind mindestens 90 cm, damit die Türbreite rollstuhlgerecht ist.

Gut zu wissen: Normierte Wohnungstüren innerhalb von Bestandsgebäuden weisen häufig eine Durchgangsbreite von 69,2 cm auf. Sie sind somit für viele Rollstühle noch knapp passierbar. Abstellräume und mitunter auch WC-Räume in Altbauten haben jedoch oft nur Türen mit 56,7 cm Breite.

Tür barrierefrei umbauen – Was sollte ich beachten?

Ein barrierefreier Umbau von Türen ist oft schwierig: Bauliche Besonderheiten können z. B. eine Türverbreiterung verteuern oder gar unmöglich machen. Ist komplette Barrierefreiheit nicht machbar, gilt es, Barrieren möglichst zu reduzieren. Letztendlich kommt es auf Ihre individuellen Bedürfnisse an, welche Maßnahmen Sie umsetzen. Im Detail:

Maße

Damit auch Bewohner mit Gehhilfen oder Rollstühlen die Tür problemlos nutzen können, empfiehlt die Norm die oben beschriebenen Mindestmaße. Beim barrierefreien Umbau in Privathäusern sollten Sie bedenken:

  • Zimmertüren sind normiert und bieten im Bestand häufig 69,2 cm Durchgangsbreite. Zur Not reicht das aus, um mit einem schmalen Rollator oder Rollstuhl aus eigener Kraft hindurchzukommen. 
  • Ist der Durchgang nicht breit genug, muss die Türöffnung verbreitert werden. Damit verbunden sind oft aufwändige Bauarbeiten.
  • Türzargen verkleinern den Durchgang um ca. 3,4 cm pro Seite. Wenn Sie die Laibung lediglich verputzen (z. B. bei einer Schiebetür), können Sie ohne bauliche Eingriffe das Durchgangsmaß um fast 7 cm erweitern.
  • Die Laibungstiefe sollte höchstens 26 cm, besser weniger betragen; ansonsten müssten sich Rollatoren-/Rollstuhlnutzer übermäßig weit vorbeugen, um die Tür zu bedienen. Tragende Innenwände im Bestand sollten standardmäßig maximal 24 cm (Rohbaumaß) stark sein und erfüllen damit die Vorgabe; nichttragende Wände sind meist deutlich dünner.
  • In dickeren Wänden (z. B. Außenwand im Altbau) können Sie die Tiefe durch einen breiteren Durchgang (+ ca. 50 cm) mit einem feststehenden Seitenelement kompensieren; so entsteht genügend Fläche, um an den Türgriff heranzufahren.
  • Die Mindesthöhe von 2,05 m laut Norm sorgt dafür, dass auch hochgewachsene Menschen die Türen ohne Einschränkungen bewältigen können. Beim altersgerechten Umbau im Bestand wird dies meist ausgeklammert (zum Vergleich: Die meisten Zimmertüren bieten standardmäßig 197,5 cm Durchgangshöhe).

Generell ist es sinnvoll, zwischen den Vor- und Nachteilen abzuwägen. Eine Türverbreiterung bedeutet oft, dass z. B. in Fluren zu wenig seitliche Fläche neben der Tür zur Verfügung steht. Die breitere Tür ist dann zwar leichter zu passieren, aber z. B. für Rollstuhlfahrer und Rollatoren-Nutzer schwieriger zu öffnen/schließen.

Tipp: Klassische Drehflügeltüren benötigen zum Öffnen auch im Raum mehr Platz. Sind die Platzverhältnisse beengt, lässt sich vielleicht mit einer Schiebetür Barrierefreiheit erzielen. Eine weitere Alternative sind faltbare Raumspartüren.

Türschwellen

Türschwellen stellen oft Stolperfallen dar und behindern die Räder von Rollatoren & Co. Das Problem: Vorhandene Türschwellen haben meist eine bauliche Funktion und können nicht einfach entfernt werden. Beispielsweise dienen sie

  • als Übergang von zwei Bodenbelägen: Wird die Schwelle abmontiert, bleibt eine Lücke, die Sie z. B. mit einem Übergangsprofil abdecken sollten.
  • als Wärme- bzw. Schallschutz: Ohne Schwelle bleibt eine Spalte, die Sie durch eine Türverlängerung beim Tischler (teure Version) oder eine Bürstendichtung (preisgünstiger) vermeiden.
  • als tragendes Element in Altbauten: Eine solche Schwelle können Sie nicht ohne Weiteres entfernen, da die Statik des Gebäudes betroffen ist.
  • als Teil der Türkonstruktion, z. B. bei Balkon- und Terrassentüren: Schwellenlos wird der Zugang in der Regel nur durch einen Austausch, z. B. mit einer 0-cm-Magnetschwelle.

Verbleibende Schwellen lassen sich mit Rampen ausgleichen. Dafür eignen sich neben eingebauten (z. B. gemauerten) Rampen auch wiederverwendbare Stecksysteme oder mobile Rampen.
Gut zu wissen: Nicht immer sind Rampen die bessere Lösung. So kann z. B. eine steile Rampe für Personen mit Rollator schwieriger zu bewältigen sein als eine Türschwelle. Auch hier kommt es auf individuelle Voraussetzungen an.

Griffhöhe

Während 85 cm als optimal für Rollstuhlfahrer gelten, ist die übliche Klinkenhöhe von 1,05 m für die meisten Menschen ergonomischer. Bei Rückenproblemen, Sehbehinderungen oder Demenz ist eine Klinke in normaler Höhe meist vorteilhafter. Hier gilt es, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und Prioritäten zu setzen.

Form der Türgriffe

Die DIN rät zu Griffen in U-Form (wölbt sich zum Bedienenden hin; das Griffende zeigt zum Türblatt) oder Bogenform (genauso, aber mit geringerer Wölbung) – diese sollen sich gut ertasten/greifen und bedienen lassen. Bei Schiebetüren eignen sich senkrechte Bügel

In Ihrem eigenen Zuhause können Sie natürlich auch nach eigenen Vorlieben wählen. Eher ungeeignet, weil schwer zu bedienen, sind jedoch:

  • Drehknäufe
  • in das Türblatt eingelassene Griffe, sowohl bei Dreh- als auch bei Schiebetüren

Tipp: Türklinken können Sie mit einer Griffverlängerung ausrüsten. So lassen sich Türen – vor allem bei beengten Platzverhältnissen – vom Rollstuhl aus bequemer bedienen. Zudem ist dank der Hebelwirkung weniger Kraft erforderlich.

Bedienbarkeit

Türen sollten sich mit geringem Kraftaufwand öffnen und schließen lassen. Das betrifft die nötige Kraft, um einen Türgriff zu betätigen und anschließend das Türblatt zu bewegen.

Gut zu wissen: Die DIN 18040-2 nennt z. B. eine Obergrenze von 25 Newton für das Türblatt bei Dreh- und Schiebetüren. Zum Vergleich: Eine Türklinke, die sich mit 25 N bedienen lässt, würde heruntergedrückt, wenn ungefähr 2,5 kg auf ihr lasten.

Bei schwergängigen Haus- oder Brandschutztüren helfen automatische Lösungen, z. B. ein elektrischer Türöffner, Sensortechnik oder app-gesteuerte Systeme.

Zudem enthält die Norm Vorgaben an Flächen, die rund um die Tür frei bleiben sollen:

  1. Seitlicher Anfahrbereich von 50 cm, der auf der Seite des Türgriffs neben der Tür frei bleiben muss (gemessen wird ab dem Griff). Diese Fläche ermöglicht es Rollstuhlfahrern und Personen mit Rollatoren, seitlich an die Tür heranzufahren, um sie zu bedienen.
  2. Bewegungsfläche vor und hinter den Türen, sodass man beim Öffnen und Schließen bequem rangieren kann. Empfohlen sind meist 1,5 m Tiefe vor/hinter klassischen Türen bzw. 1,2 m bei Schiebetüren.

Sichtbarkeit

Im Hinblick auf ein eingeschränktes Sehvermögen sollten barrierefreie Türen auch optische Vorgaben erfüllen. Dazu zählen:

  • farbliche Kontraste, insbesondere für Griff, Schloss und Rahmen
  • im Dunkeln ausreichende Beleuchtung, ggf. in Kombination mit Bewegungsmeldern
  • Sicherheitsmarkierungen bei Glastüren, z. B. mit durchgehenden Streifen in bestimmten Höhen

Gut zu wissen: In der Regel sind für Umbauten innerhalb eines Gebäudes keine Genehmigungen erforderlich. Auch, wenn Sie für Ihre barrierefreie Tür tragende Wände durchbrechen, ist dies innerhalb des Hauses verfahrensfrei (sofern Sie die Wand nicht komplett entfernen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem Architekten/qualifizierten Tragwerksplaner vorliegt). Die genauen Richtlinien und Tipps können Sie im Artikel „Baugenehmigung bei Umbau und Sanierung“ nachlesen.

Tipp: Offene Grundrisse erleichtern die Barrierefreiheit, da sie mit weniger Türen auskommen.

Wie wird eine Eingangstür barrierefrei?

Generell sollte eine Eingangstür dieselben Anforderungen für einen schwellenlosen, ausreichend breiten Zugang erfüllen. Die Norm empfiehlt zudem, dass barrierefreie Eingangstüren 10 cm breiter sein sollen (= 90 cm lichte Durchgangsbreite). Außerdem wichtig:

  • ausreichend Bewegungsfläche vor und hinter der Tür, was insbesondere in schmalen Hausfluren oft schwer umzusetzen ist
  • Bedienbarkeit auch für Personen mit wenig Kraft; ggf. durch Kombination mit einem elektrischen Türöffner
  • für Rollstuhlfahrer ggf. ein zweiter Türspion in Höhe von ca. 1,20 m

Weitere Aspekte, etwa zu Eingangsstufen, Vordach oder Briefkasten, finden Sie im Artikel zum barrierefreien Hauseingang.

Wie wird eine Tür behindertengerecht im WC?

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen empfiehlt die DIN 18040-2, dass eine barrierefreie Tür zu WC-Räumen

  • nicht nach innen aufgehen sollte, damit sie im Notfall nicht z. B. von einem umgestürzten Rollator oder einer liegenden Person blockiert wird
  • sich von außen entriegeln lässt

Tipp: Mit einer zusätzlichen waagerechten Griffstange wird es leichter, die Tür von innen zuzuziehen. Bedenken Sie allerdings, dass diese die Durchgangsbreite verringern kann.

Barrierefreiheit bei Türen: Diese Kosten sollten Sie einplanen

Wie teuer der Umbau einer barrierefreien Tür wird, hängt von den Ausgangsbedingungen und dem gewünschten Ergebnis ab. Für eine einfache Wohnungstür sollten Sie insgesamt etwa 1.500 bis 4.000 € einplanen. Die Kosten für eine barrierefreie Haustür beginnen meist bei ca. 1.800 € ohne Montage. Kostenfaktoren sind unter anderem:

  • Art des Mauerwerks (z. B. sind die Kosten bei gemauerten Wänden höher als bei Leichtbauwänden)
  • Umfang der Verbreiterung; teurer wird es, wenn ein neuer Türsturz erforderlich ist
  • nötige Nebenarbeiten, z. B. Verlegung von vorhandenen Leitungen/Lichtschaltern
  • Material und Ausführung von Türen, Griffen etc.
  • Zubehör, z. B. nötige Rampen, Beleuchtung oder elektrische Steuerelemente

Tipp: Einige Maßnahmen werden von der KfW gefördert oder von den Krankenkassen übernommen. Auch Bundesländer haben mitunter eigene Förderpakete für den barrierefreien Umbau, z. B. die Förderprogramme des Landes NRW und der NRW-Bank. Aktuelle Informationen erhalten Sie in der individuellen Bauberatung beim Verband Wohneigentum NRW – für Mitglieder kostenlos!

Sollte keine Förderung möglich sein, können Sie Ihre Ausgaben zumindest zum Teil über die Steuererklärung zurückholen. Absetzbar sind Handwerkerleistungen bis 1.200 € pro Jahr – mehr dazu in unseren „Steuertipps für Eigentümer“.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit bei der Tür

Wann gilt eine Tür als barrierefrei?

Wie breit muss eine Tür für die Barrierefreiheit sein?

Welche Mindestbreite sollte ein barrierefreier Türdurchgang haben?

Reicht für einen Rollstuhl eine Türbreite von 80 cm aus?

Welche Türbreite gilt als behindertengerecht bzw. barrierefrei?

Welche Kosten entstehen, wenn ich eine Balkontür barrierefrei umbaue?

Ihr Ansprechpartner:

Unsere Expertin
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Friederike Hollmann-van Kempen