Ein barrierefreier Umbau von Türen ist oft schwierig: Bauliche Besonderheiten können z. B. eine Türverbreiterung verteuern oder gar unmöglich machen. Ist komplette Barrierefreiheit nicht machbar, gilt es, Barrieren möglichst zu reduzieren. Letztendlich kommt es auf Ihre individuellen Bedürfnisse an, welche Maßnahmen Sie umsetzen. Im Detail:
Maße
Damit auch Bewohner mit Gehhilfen oder Rollstühlen die Tür problemlos nutzen können, empfiehlt die Norm die oben beschriebenen Mindestmaße. Beim barrierefreien Umbau in Privathäusern sollten Sie bedenken:
- Zimmertüren sind normiert und bieten im Bestand häufig 69,2 cm Durchgangsbreite. Zur Not reicht das aus, um mit einem schmalen Rollator oder Rollstuhl aus eigener Kraft hindurchzukommen.
- Ist der Durchgang nicht breit genug, muss die Türöffnung verbreitert werden. Damit verbunden sind oft aufwändige Bauarbeiten.
- Türzargen verkleinern den Durchgang um ca. 3,4 cm pro Seite. Wenn Sie die Laibung lediglich verputzen (z. B. bei einer Schiebetür), können Sie ohne bauliche Eingriffe das Durchgangsmaß um fast 7 cm erweitern.
- Die Laibungstiefe sollte höchstens 26 cm, besser weniger betragen; ansonsten müssten sich Rollatoren-/Rollstuhlnutzer übermäßig weit vorbeugen, um die Tür zu bedienen. Tragende Innenwände im Bestand sollten standardmäßig maximal 24 cm (Rohbaumaß) stark sein und erfüllen damit die Vorgabe; nichttragende Wände sind meist deutlich dünner.
- In dickeren Wänden (z. B. Außenwand im Altbau) können Sie die Tiefe durch einen breiteren Durchgang (+ ca. 50 cm) mit einem feststehenden Seitenelement kompensieren; so entsteht genügend Fläche, um an den Türgriff heranzufahren.
- Die Mindesthöhe von 2,05 m laut Norm sorgt dafür, dass auch hochgewachsene Menschen die Türen ohne Einschränkungen bewältigen können. Beim altersgerechten Umbau im Bestand wird dies meist ausgeklammert (zum Vergleich: Die meisten Zimmertüren bieten standardmäßig 197,5 cm Durchgangshöhe).
Generell ist es sinnvoll, zwischen den Vor- und Nachteilen abzuwägen. Eine Türverbreiterung bedeutet oft, dass z. B. in Fluren zu wenig seitliche Fläche neben der Tür zur Verfügung steht. Die breitere Tür ist dann zwar leichter zu passieren, aber z. B. für Rollstuhlfahrer und Rollatoren-Nutzer schwieriger zu öffnen/schließen.
Tipp: Klassische Drehflügeltüren benötigen zum Öffnen auch im Raum mehr Platz. Sind die Platzverhältnisse beengt, lässt sich vielleicht mit einer Schiebetür Barrierefreiheit erzielen. Eine weitere Alternative sind faltbare Raumspartüren.
Türschwellen
Türschwellen stellen oft Stolperfallen dar und behindern die Räder von Rollatoren & Co. Das Problem: Vorhandene Türschwellen haben meist eine bauliche Funktion und können nicht einfach entfernt werden. Beispielsweise dienen sie
- als Übergang von zwei Bodenbelägen: Wird die Schwelle abmontiert, bleibt eine Lücke, die Sie z. B. mit einem Übergangsprofil abdecken sollten.
- als Wärme- bzw. Schallschutz: Ohne Schwelle bleibt eine Spalte, die Sie durch eine Türverlängerung beim Tischler (teure Version) oder eine Bürstendichtung (preisgünstiger) vermeiden.
- als tragendes Element in Altbauten: Eine solche Schwelle können Sie nicht ohne Weiteres entfernen, da die Statik des Gebäudes betroffen ist.
- als Teil der Türkonstruktion, z. B. bei Balkon- und Terrassentüren: Schwellenlos wird der Zugang in der Regel nur durch einen Austausch, z. B. mit einer 0-cm-Magnetschwelle.
Verbleibende Schwellen lassen sich mit Rampen ausgleichen. Dafür eignen sich neben eingebauten (z. B. gemauerten) Rampen auch wiederverwendbare Stecksysteme oder mobile Rampen.
Gut zu wissen: Nicht immer sind Rampen die bessere Lösung. So kann z. B. eine steile Rampe für Personen mit Rollator schwieriger zu bewältigen sein als eine Türschwelle. Auch hier kommt es auf individuelle Voraussetzungen an.
Griffhöhe
Während 85 cm als optimal für Rollstuhlfahrer gelten, ist die übliche Klinkenhöhe von 1,05 m für die meisten Menschen ergonomischer. Bei Rückenproblemen, Sehbehinderungen oder Demenz ist eine Klinke in normaler Höhe meist vorteilhafter. Hier gilt es, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und Prioritäten zu setzen.
Form der Türgriffe
Die DIN rät zu Griffen in U-Form (wölbt sich zum Bedienenden hin; das Griffende zeigt zum Türblatt) oder Bogenform (genauso, aber mit geringerer Wölbung) – diese sollen sich gut ertasten/greifen und bedienen lassen. Bei Schiebetüren eignen sich senkrechte Bügel.
In Ihrem eigenen Zuhause können Sie natürlich auch nach eigenen Vorlieben wählen. Eher ungeeignet, weil schwer zu bedienen, sind jedoch:
- Drehknäufe
- in das Türblatt eingelassene Griffe, sowohl bei Dreh- als auch bei Schiebetüren
Tipp: Türklinken können Sie mit einer Griffverlängerung ausrüsten. So lassen sich Türen – vor allem bei beengten Platzverhältnissen – vom Rollstuhl aus bequemer bedienen. Zudem ist dank der Hebelwirkung weniger Kraft erforderlich.
Bedienbarkeit
Türen sollten sich mit geringem Kraftaufwand öffnen und schließen lassen. Das betrifft die nötige Kraft, um einen Türgriff zu betätigen und anschließend das Türblatt zu bewegen.
Gut zu wissen: Die DIN 18040-2 nennt z. B. eine Obergrenze von 25 Newton für das Türblatt bei Dreh- und Schiebetüren. Zum Vergleich: Eine Türklinke, die sich mit 25 N bedienen lässt, würde heruntergedrückt, wenn ungefähr 2,5 kg auf ihr lasten.
Bei schwergängigen Haus- oder Brandschutztüren helfen automatische Lösungen, z. B. ein elektrischer Türöffner, Sensortechnik oder app-gesteuerte Systeme.
Zudem enthält die Norm Vorgaben an Flächen, die rund um die Tür frei bleiben sollen:
- Seitlicher Anfahrbereich von 50 cm, der auf der Seite des Türgriffs neben der Tür frei bleiben muss (gemessen wird ab dem Griff). Diese Fläche ermöglicht es Rollstuhlfahrern und Personen mit Rollatoren, seitlich an die Tür heranzufahren, um sie zu bedienen.
- Bewegungsfläche vor und hinter den Türen, sodass man beim Öffnen und Schließen bequem rangieren kann. Empfohlen sind meist 1,5 m Tiefe vor/hinter klassischen Türen bzw. 1,2 m bei Schiebetüren.
Sichtbarkeit
Im Hinblick auf ein eingeschränktes Sehvermögen sollten barrierefreie Türen auch optische Vorgaben erfüllen. Dazu zählen:
- farbliche Kontraste, insbesondere für Griff, Schloss und Rahmen
- im Dunkeln ausreichende Beleuchtung, ggf. in Kombination mit Bewegungsmeldern
- Sicherheitsmarkierungen bei Glastüren, z. B. mit durchgehenden Streifen in bestimmten Höhen
Gut zu wissen: In der Regel sind für Umbauten innerhalb eines Gebäudes keine Genehmigungen erforderlich. Auch, wenn Sie für Ihre barrierefreie Tür tragende Wände durchbrechen, ist dies innerhalb des Hauses verfahrensfrei (sofern Sie die Wand nicht komplett entfernen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem Architekten/qualifizierten Tragwerksplaner vorliegt). Die genauen Richtlinien und Tipps können Sie im Artikel „Baugenehmigung bei Umbau und Sanierung“ nachlesen.
Tipp: Offene Grundrisse erleichtern die Barrierefreiheit, da sie mit weniger Türen auskommen.