Gerichtsurteil: Verschattung der Photovoltaik-Anlage durch neues Gebäude

Führt die Errichtung eines Neubaus zur Verschattung der Photovoltaikanlage auf dem Nachbargrundstück und es wurden die vorgeschriebenen Abstände eingehalten, liegt kein Verstoß gegen das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot vor.

Altes HAus mit Photovoltaikanlage, auf die ein Schatten fällt  © Peter de Kievith – stock.adobe.com
Verschattung der Photovoltaikanlage 

Im Rahmen der Energiewende werden immer häufiger Photovoltaikanlagen installiert. Gerade in Ballungsgebieten kommt es jedoch häufiger vor, dass Baulücken geschlossen werden und der Neubau dann zu einer Verschattung der Anlage führt.

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Solange die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden, muss der Eigentümer diesen Zustand akzeptieren. Gemäß eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist keine Verletzung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots gegeben (Aktenzeichen - 7 B 1616/20 vom 17.12.2020).