Haus bauen: Die richtige Baufirma finden und Tipps für Insolvenzopfer!

Wer ein Haus bauen möchte, sollte bei der Suche nach einer Baufirma sorgfältig vorgehen. Doch woran erkennt man eine Baufirma, bei der Erfahrung, Service und Qualität selbstverständlich sind und der man vertrauen kann? Und was können Sie tun, wenn die Firma trotz allem pleitegeht? Mit unseren Tipps sind Sie für alle Fälle gut aufgestellt.

Handschlag vor Geldstapel, Modellhaus und Bauplänen  © Gerhard Seybert – stock.adobe.com
Bevor der Vertrag für Ihren Hausbau endgültig abgeschlossen wird, sollten Sie sowohl für die Suche nach einer passenden Firma als auch für die Auswertung der Angebote viel Zeit einplanen. 

Bevor Sie sich auf die Suche nach einer passenden und seriösen Baufirma stürzen, sollten Sie sich die folgenden Fragen beantworten:

  • Welche Hausart soll es werden: Fertighaus, Massivhaus, Öko-Haus?
  • Mit wem möchten Sie das Haus bauen: Architekten, Bauträger oder Generalunternehmer?
  • Planen Sie Eigenleistungen?
  • Haben Sie die nötigen Absicherungen gegen eine Bauträger-Insolvenz?

Das unterscheidet einen Architekten, Bauträger und Generalunternehmer

Architekt

  • Ein Architekt plant das Haus, kümmert sich um die Baugenehmigung, holt Angebote von Handwerkern für die einzelnen Gewerke, überwacht und nimmt ausgeführte Arbeiten ab. Die Verträge mit den einzelnen Handwerkern schließt jedoch der Bauherr ab, damit kann der Architekt nicht für Ausführungsfehler haftbar gemacht werden. Lediglich für Planungsfehler muss sich der Architekt verantworten.

    Der größte Vorteil beim Bauen mit einem Architekten liegt bei der Flexibilität der Hausplanung – hier sind keine Grenzen gesetzt. Aber auch seine Unabhängigkeit gegenüber den Handwerkern sind ein Vorteil. Der Architekt ist Ihr Interessenvertreter!

Bauträger

  • Ein Bauträger liefert Ihnen das komplette Haus inklusive Grundstück. Falls Sie bereits ein Grundstück besitzen, kommt ein Bauträger nicht in Frage.

    Die größten Vorteile liegen darin, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und nur einen Ansprechpartner haben. Zusätzlich können Sie mit einem fixen Kaufpreis rechnen. Zu den Nachteilen gehören fehlendes Mitspracherecht, Änderungswünsche sind meistens mit Zusatzkosten verbunden, Ihr Haus ist kein Einzelstück. In der Regel handelt es sich um Standardhäuser, die nur begrenzt individualisierbar sind.

Generalunternehmer

  • Einen Generalunternehmer können Sie wählen, wenn Sie bereits über ein Grundstück verfügen. Dabei gibt es mehrere Varianten von Generalunternehmern: Sie können Ihr Haus von einem Architekten planen lassen und dann den kompletten Bau an einen Generalunternehmer übergeben.

    Viele Generalunternehmer übernehmen auch die Planung des Hauses, wodurch Sie nur einen einzigen Ansprechpartner haben. Er selbst baut in der Regel nur einen Teil des Hauses, die restlichen Gewerke vergibt er an Subunternehmer. Um die Ausführung, Koordination und Abnahme der einzelnen Gewerke kümmert sich der Generalunternehmer, somit ist er auch für die Reklamation und Mängelbeseitigung zuständig. Ein weiterer Vorteil ist ein Festpreis für Ihr Bauvorhaben.

Haben Sie Ihr Bauvorhaben konkretisiert, können Sie mit der Recherche nach der richtigen Baufirma beginnen.

Recherche nach einer geeigneten Baufirma

Sowohl für die Suche nach einer passenden Firma als auch für die Auswertung der Angebote sollten Sie viel Zeit einplanen. Gerade beim Vergleich der Angebote müssen Sie neben den Kosten auch ausführlich die Leistungsdetails analysieren. Auch die angebotenen Baumaterialien sollten Sie berücksichtigen. Sie haben einen hohen Anteil am Gesamtpreis. Der Preisunterschied z.B. zwischen Standardfenstern und Fenstern mit hohem Schall-, Isolier- und Einbruchsschutz kann schnell weit über 10.000 Euro betragen.

Die Zeit für eine ausführliche Recherche zahlt sich später aus. Als erster Einstieg kann das Internet bei der Suche nach einer geeigneten Baufirma für das eigene Wohnvorhaben hilfreich sein. Onlinebewertungen und Erfahrungsberichte zu einzelnen Anbietern sind mit Vorsicht zu genießen und vor allem auf Aktualität zu überprüfen. Die Branche leidet unter Material- und Fachkräftemangel. Das wirkt sich auch auf die Qualität der geleisteten Arbeit aus. Auch große Baufirmen oder Anbieter mit langjähriger Etablierung, die vor zwei Jahren noch gute Arbeit geleistet haben, können mittlerweile in Schwierigkeiten stecken. Vor der Entscheidung für einen Baupartner sollten Sie sich unbedingt Angebote mehrerer Unternehmen einholen und diese ausführlich vergleichen.

Referenzobjekte und Bonität des Baupartners prüfen

Eine gute Baufirma sollte mehrere Referenzobjekte präsentieren können. Es ist schon vorgekommen, dass Bewohner für ein gutes Urteil von Baufirmen bezahlt wurden. Daher sollten Sie sich nicht mit nur einem Referenzobjekt zufriedengeben. Schauen Sie sich nach Möglichkeit diese Objekte persönlich vor Ort an und versuchen Sie, die Besitzer der Referenzobjekte zu kontaktieren.

Falls Sie die Möglichkeit bekommen, mit früheren Bauherren der Baufirma zu sprechen, sollten Sie folgende Punkte abfragen:

  • Wie war die Qualität der ausgeführten Arbeiten?
  • War die Baustelle immer ordnungsgemäß gesichert und sauber gehalten?
  • Sind Zusatzkosten entstanden?
  • Waren Arbeiten notwendig, die im Bauvertrag nicht enthalten waren?
  • Wurden alle Vorgaben aus dem Bauvertrag eingehalten?
  • Wurden Baumängel bei der Abnahme festgestellt? Hat die Baufirma diese Mängel kurzfristig behoben?
  • Gab es einen Rechtsstreit?
  • Hat er schon eine Insolvenz gehabt? Prüfung in dieser Datenbank, wo Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen vornehmen!

Versuchen Sie, an Informationen über Subunternehmer und Partner zu gelangen. Auch hier sollten Sie diese nach ihren Erfahrungen mit der Baufirma befragen.

Tipp: Lassen Sie vor der Vertragsunterzeichnung Bonitätsprüfung des Bauträgers durchführen. Das ist bei verschiedenen Auskunfteien möglich. Die bekannteste Auskunftei ist die Schufa, auch hier können Sie als Privatperson eine solche Prüfung ihres Vertragspartners kostenpflichtig anfordern. Es gibt aber noch zahlreiche andere Auskunfteien. Außerdem sollten Sie prüfen wie lange das gewählte Unternehmen schon am Markt ist. Ist das Unternehmen nur für das eine Projekt gegründet worden und ist dessen Haftung beschränkt, sollten Sie das hinterfragen. Oft bietet eine erste Recherche im Internet schon einen ersten Hinweis auf die Historie des Bauunternehmen.

Wahl der richtigen Baustoffe

Baufirmen bevorzugen häufig bestimmte Baustoffe. Möchten Sie ein Öko-Haus bauen? Haben Sie als Bauherr sehr konkrete Vorstellungen in Hinsicht auf die Baustoffe? Dann sollten Sie den Erfahrungsstand der Baufirma in Verbindung mit diesen Baustoffen prüfen.

Was hilft bei einer Insolvenz der Baufirma?

Trotz bester Vorbereitung kommt es leider immer wieder vor, dass Bauunternehmen in der Insolvenz landen. Dadurch bleiben Sie auf bereits gezahlten Leistungen sitzen und der Bau Ihres Hauses kann nicht fortgesetzt werden. Die Fortführung des Hausbaus mit einem anderen Bauunternehmen ist häufig mit Zusatzkosten verbunden. Diese Punkte mindern das Risiko für Sie.

  • Prüfen Sie, ob die Baufirma eine Fertigstellungsversicherung, auch Baufertigstellungsversicherung genannt, hat. Diese Versicherung sollte die Baufirma abschließen und vorweisen können. So stellt die Fertigstellungsversicherung ein Qualitätsmerkmal da, weil die Baufirmen von den Versicherern gründlich überprüft werden. Somit können Sie darauf schließen, dass es sich bei der Baufirma um ein seriöses Unternehmen handelt. Die Fertigstellungsversicherung eignet sich nur bei Bauvorhaben, die durch eine einzige Baufirma durchgeführt werden. Sind mehrere Bauunternehmen beteiligt, ist die Erfüllungsbürgschaft die bessere Wahl.
  • Schließen Sie eine Vertragserfüllungsbürgschaft ab. Das ist eine zusätzliche Versicherung. Sie als Bauherr können diese mit Kreditinstituten oder Versicherern abschließen. Die Erfüllungsbürgschaft, häufig auch Vertragserfüllungsbürgschaft genannt, schützt den Bauherren vor finanziellen Schäden aufgrund einer Insolvenz der Baufirma. Auch Nichterfüllung und Verweigerung vertraglich vereinbarter Leistungen sind eingeschlossen. Bei der Insolvenz eines Bauunternehmens ist der Verzug der Fertigstellung die Regel. Damit steigen auch die Gesamtkosten wegen Zinszahlungen und Mietkosten für die alte Wohnung. Auch diese Schäden sind gewöhnlich durch die Erfüllungsbürgschaft abgesichert. Bei dieser Form der Absicherung ist es unerheblich, wie viele Baufirmen am Hausbau beteiligt sind.
  • Wenn der Bauträger die Insolvenz erklärt und Sie keine weitere Versicherung haben, dann haben Sie wenig Spielraum. In den meisten Fällen führt die Insolvenz eines Bauträgers dazu, dass der Bau nicht fertiggestellt wird. Ihr Geld befindet sich dann zumindest teilweise in einem unfertigen Bau, der Ihnen noch nicht einmal gehört. Das Einzige, was ihnen bleibt, ist die sogenannte Auflassungsvormerkung, die im Rahmen der Vertragsunterschrift im Grundbuch eingetragen wird. Sie sichert dem Käufer den Eigentumsübergang zu, sobald der Vertrag erfüllt ist. Im Falle der Insolvenz können Sie also gemäß der Auflassungsvormerkung die Übertragung des Eigentums anfordern. Das heißt in der Praxis: Sie werden erstmal Eigentümer einer Bauruine. Im besten Fall können Sie den Bau in Eigenregie fertig stellen. Es lohnt sich also dann, wenn das Haus fast fertig ist.
  • Eine andere theoretische Möglichkeit: Sie treten vom Vertrag zurück. Vor dieser Option warnen Fachanwälte ausdrücklich. Denn damit haben Sie keine Rechtsgrundlage mehr für die im Grundbuch zu Ihren Gunsten eingetragene Auflassungsvormerkung. Zwar können Sie die Rückzahlung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen in Anspruch nehmen. Doch realistisch ist das wegen der Insolvenz nicht. Wahrscheinlich werden Sie einen beachtlichen Teil des Geldes nicht mehr wieder sehen.

Übrigens: In unserer Mitgliedschaft sind eine Bauherrenhaftpflicht sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung enthalten. Auch unsere unabhängigen Beratungen können Ihnen viel Geld und Ärger ersparen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Experten-Meinung und werden Mitglied.

Zahlungsplan für Bauvorhaben: keine Vorauszahlungen

Der detaillierte Zahlungsplan wird im Bauvertrag vereinbart. Achten Sie darauf, dass Sie keine Vorauszahlungen leisten müssen. Seriöse Bauunternehmen verlangen von sich aus keine Abschlagszahlungen nach dem Vertragsabschluss. Vereinbarte Zahlungen sollten Sie nur dann leisten, wenn die Gewerke mängelfrei fertiggestellt wurden. Unterzeichnen sollten Sie also keinesfalls Vereinbarungen, die von der ratenweisen Zahlung nach Baufortschritt abweichen. Denn das ist einer der besten Schutzmechanismen, die ein Besteller bei einer Insolvenz des Bauträgers hat. Immerhin haben Sie dann im Fall der Pleite nur das bezahlt, was schon gebaut wurde. Die Baufirma darf maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme als Abschlagszahlungen verlangen.

Bauvertrag: fair und individuell

Ein Bauvertrag sollte grundsätzlich speziell für Ihr Bauvorhaben angefertigt werden, Standardwerke sollten nicht angewandt werden. Das Wichtigste im Bauvertrag ist das, was fehlt. Somit muss die Baufirma nur das fertigstellen, was im Bauvertrag ausdrücklich genannt ist. Fehlen bestimmte Arbeiten gänzlich, wie z.B. die Entsorgung von Erdreich, müssen sie später zusätzlich in Auftrag gegeben werden. Und damit steigen ungeplant die Kosten. Daher sollten Sie den Bauvertrag durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.

Das sollte ein Bauvertrag unbedingt enthalten:

  • Vollumfängliche und eindeutige Beschreibung des Leistungsumfangs
  • Genauer Terminplan für den Baubeginn und die Fertigstellung
  • Zeitlicher und inhaltlicher Ablauf der einzelnen Bauphasen
  • Beschreibung der Baustoffe in Art und Qualitätsstufe (bei Abweichungen Preisminderung vertraglich festhalten)
  • Zahlungsplan ohne Vorauszahlungen
  • Bedingungen für die Bauabnahme einzelner Gewerke und der Gesamtabnahme mit einem Sachverständigen
  • Zeitrahmen für Mängelbeseitigung
  • Gewährleistung
  • Sicherheiten (Fertigstellungssicherheit, Gewährleistungssicherheit)
  • Erlaubnis der Baustellenbesuche durch den Bauherren und Sachverständigen
  • Nutzen Sie eine Klausel, die es Ihnen ermöglicht, fünf Prozent der Gesamtsumme bei der ersten Ratenzahlung einzubehalten. Dieser Abzug dient als Sicherheit für die Vertragserfüllung und wird erst nach Fertigstellung fällig. Bei einem Kaufpreis von 400 000 Euro können das immerhin 20 000 Euro sein.