
Hitzeschutz fürs Haus: So bleibt Ihr Zuhause kühl
Im besten Fall sorgen Bauherren bereits beim (Um-)Bau für die heiße Jahreszeit vor. Doch auch ohne Baumaßnahmen können Sie mit kleinen Tricks die Hitze fernhalten.
Wer auf seinem eigenen Grundstück ein Haus bauen lässt, gilt als „Bauherr“. Somit erwartet der Bauherr, dass er auf seiner Baustelle auch das Sagen oder zumindest ein Betretungsrecht hat. Doch aufgepasst: Wer „schlüsselfertig“ bauen lässt, sollte die Vertragsunterlagen genau überprüfen, sonst kann es eine böse Überraschung geben.
Beim so genannten „schlüsselfertigen“ Bau übernimmt ein Generalunternehmen den Bau des Hauses vom Anfang bis zur Fertigstellung und damit zur Übergabe des Schlüssels. Die Bauherren können in der Regel anschließend gleich einziehen.
Um den Hausbau vollumfänglich umzusetzen, kann sich die Baufirma das Hausrecht für die Baustelle einräumen. Dieses kann im Bauvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert sein. Damit hätte die Baufirma das Recht, dem Bauherren den Zutritt zur Baustelle zu verweigern. Dieses dürfen Sie auf keinen Fall akzeptieren!
Als Bauherr sollte man während der einzelnen Baufortschritte jederzeit die Baustelle betreten dürfen. Es ist ratsam, regelmäßig zur Abnahme bestimmter Bauphasen einen Sachverständigen mit zur Baustelle mitzubringen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Qualität und Fortschritt der Bauarbeiten stimmen. Werden Baumängel nicht rechtzeitig entdeckt, verschwinden sie häufig hinter dem Putz oder Estrich und fallen womöglich erst auf, wenn die Garantie erloschen ist.
Daher sollten Sie unbedingt den Bauvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauunternehmens genau lesen. Idealerweise sollten Sie dazu die Hilfe eines Sachverständigen in Anspruch nehmen. Einschränkungen des Hausrechts sollten Sie auf keinen Fall hinnehmen. Wenn Abschlagszahlungen vereinbart wurden, sind Beschränkungen zur Besichtigung der Baustelle per Gesetz unwirksam. Im schlimmsten Fall kann die Baufirma die Übergabe des Schlüssels so lange zurückhalten, bis die Schlussrechnung vollständig bezahlt wurde.
Übrigens: mit unseren Tipps finden Sie die richtige Baufirma
Sollte der Bauunternehmer das Hausrecht für die Baustelle aus bestimmten Gründen benötigen, müssen Sie sich unbedingt mindestens folgende Rechte sichern:
Wussten Sie, dass die Mitgliedschaft die Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits beinhaltet?