Preisschock Gaspreise: Was tun, wenn die Abschläge steigen?

Viele Verbraucher/-innen müssen mit steigenden Abschlägen für Gas rechnen. Gasversorger sehen sich mit hohen Beschaffungspreisen konfrontiert und erhöhen die Gaspreise. Doch dürfen die Versorger das einfach so? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

20 Euro Schein wird auf einem Gasherd verbrannt  © cristianstorto – stock.adobe.com
Viele Verbraucher/-innen müssen mit drastisch steigenden Gaspreisen rechnen.  

Seitdem das russische Gas nicht mehr zuverlässig in die deutschen Speicher fließt, steigen die Preise. Die von der Bundesregierung beschlossene Gasumlage verteuert die Gasrechnung zusätzlich. Das wirkt sich auch auf die Abschläge aus.

Obwohl die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf sieben Prozent vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 absenkt, um die Bürger von den hohen Gaspreisen zu entlasten, sehen sich viele Verbraucher/-innen drastisch gestiegenen Gaspreisen gegenüber. Spitzenreiter bei den Preissteigerungen ist laut einem Bericht des Wirtschaftsmagazins Capital das Unternehmen Bigge Energie aus Attendorn: Hier wurden die Preise um satte 517 Prozent erhöht. Kein Wunder, dass viele Unternehmen auch die monatlichen Abschläge für die Gaskosten erhöhen möchten.

Darf mein Anbieter einseitig die Abschlagszahlungen erhöhen?

Damit der Versorger die Abschlagszahlungen erhöhen kann, muss er die Kunden in der Regel vier Wochen vorher über eine Erhöhung der Preise während des Abrechnungszeitraums informieren. Außerdem muss er Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Eine Erhöhung der Abschläge ohne eine angekündigte Kostensteigerung ist nicht zulässig.

Mein Anbieter spricht von „monatlichen Zahlbeiträgen“

Manche Anbieter versuchen sich durch Wortklaubereien aus der Verantwortung zu stehlen. Das sollten Sie sich nicht bieten lassen. Ein „monatlicher Zahlbeitrag“ ist nichts anderes als eine Abschlagszahlung. Hier gelten die gleichen Regeln. Vorher muss eine Ankündigung über eine Preissteigerung erfolgen inklusive eingeräumtes Sonderkündigungsrecht.

Abschlagserhöhung trotz langfristigem Vertrag mit Preisgarantie?

Eine Preiserhöhung und die Anhebung der Abschlagszahlung ist für Kunden mit vertraglich zugesicherter Preisgarantie durch den Versorger in der Regel nicht möglich. Zumindest nicht mit der einfachen Begründung der erhöhten Beschaffungskosten. Denn genau davor sollte die Preisgarantie ja schützen. Deswegen hat die Bundesregierung auch die Gasumlage beschlossen, um Gasversorger zu stützen, die durch solche Verträge nun in Schwierigkeiten geraten könnten. Um sicher zu gehen schauen Sie in ihre Unterlagen, vor welchen Preissteigerungen Ihr Vertrag sie schützen soll.

Muss ich trotz Preisgarantie auch die Gasumlage bezahlen?

Hier sind die rechtlichen Fragen noch nicht abschließend geklärt. Versorger können die Gasumlage an Endkunden weitergeben, müssen es aber nicht. Gaskunden, die langfristige Verträge mit ihren Versorgern abgeschlossen haben und dennoch die Umlage auf ihren Rechnungen finden, sollten diese nur unter schriftlichem Vorbehalt an den Versorger bezahlen. Nur wer diesen Vorbehalt kundtut, hat später auch eine Chance, eventuell zu viel gezahlte Gebühren zurückzuverlangen.

Ist es nicht besser, höhere Abschläge zu vereinbaren, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden?

Überlegen Sie sich eine Erhöhung Ihres monatlichen Abschlags gut. Gerät der Versorger in eine Schieflage und womöglich in die Insolvenz, wäre auch zu viel gezahltes Geld verloren. Vielleicht ist es besser, selbst vorzusorgen und monatlich einen Beitrag für eine mögliche Nachzahlung zurückzulegen.

Kann ich einer Erhöhung der Abschlagszahlung widersprechen?

Auf jeden Fall! Der Versorger kann Sie nicht dazu zwingen, grundlos höhere Abschläge zu zahlen. Sollte er Ihnen nach dem Widerspruch den Vertrag kündigen, bestehen Sie auf Weiterbelieferung. Manche Versorger haben ihren Kunden auch einen „Reduktionsrabatt“ angeboten, sollten Sie einer etwas reduzierten Abschlagserhöhung doch noch zustimmen. Dem müssen Sie nicht zustimmen. Tun sie es doch, hat der Versorger sein Ziel erreicht.

Sollten Sie dennoch Kommunikationsbedarf mit Ihrem Gasversorger haben:

Musterbriefe zum Thema Energie stellt die Verbraucherzentrale online zur Verfügung.