Privatwege richtig beleuchten Mehr Sicherheit (nicht nur) im Winter

Spätestens mit Beginn der dunklen Jahreszeit sollten sich Eigentümer Gedanken über die richtige Beleuchtung von privaten Flächen und Wegen machen. Es besteht zwar keine generelle Pflicht zur Beleuchtung, aber Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen können für Unfälle und Schäden in der Dunkelheit haftbar gemacht werden. Worauf sollte also bei der Beleuchtung geachtet werden? Wir klären auf.

Modernes Haus in der Dämmerung mit farbiger Beluchtung der Zuwege  © Alexandre Zveiger – stock.adobe.com
Für die Beleuchtung von Privatwegen gilt: Die Umgebung sollte ausreichend, aber nicht über alle Maßen beleuchtet werden. 

Während die Beleuchtung in öffentlichen Bereichen durch Normen und Richtlinien geregelt ist, sucht man diese Vorgaben im privaten Bereich vergeblich. Der Gesetzgeber legt keine Mindestbeleuchtungsstärke fest und schreibt auch nicht vor, welche Wege unbedingt beleuchtet sein müssen. Es gibt aber verschiedene Gerichtsurteile zum Thema. Danach sollte überall dort beleuchtet werden, wo bei Dunkelheit Hindernisse oder Stufen übersehen werden könnten.

Empfohlene Beleuchtungsstärke für Privatwege

Der TÜV SÜD empfiehlt für Wege auf privaten Wohnanlagen als Richtwert eine Beleuchtungsstärke von 1 Lux. Das ist die Beleuchtungsstärke, die zur Ausleuchtung von Rettungswegen in der Norm DIN EN 1838 beschrieben ist. Lux beschreibt – einfach gesagt – die Menge an Licht, die auch tatsächlich auf dem Weg von der Lampe auf einer Oberfläche ankommt. Zum Vergleich: An einem strahlend blauen Sommertag wird die Umgebung mit rund 100.000 Lux beleuchtet. In einer Vollmondnacht liegt die Beleuchtungsstärke noch bei etwa 0,25 Lux. Eine Kerze hat in einer Entfernung von rund einem Meter noch circa 1 Lux Beleuchtungsstärke.

Richtige Lichtplanung mit zielgerichteter Beleuchtung

Die Umgebung sollte ausreichend, aber nicht über alle Maßen beleuchtet werden. Unnötige Installations- und Betriebskosten können so vermieden werden. Ein Zuviel an nächtlicher Beleuchtung ist aus Umweltaspekten nicht empfehlenswert. Leuchtmittel sollten so ausgewählt werden, dass das Licht zielgerichtet nur die tatsächlich aufzuhellenden Bereiche beleuchtet. Nachts in alle Richtungen strahlende Lampen stören sowohl die Tierwelt als auch Anwohner.

Leuchtmittel-Verschleiß berücksichtigen

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, kann sich an Regeln für Arbeitsstätten orientieren. So besagt die Arbeitsstätten-Richtlinienverordnung eine Beleuchtungsstärke von 5 Lux für Fußwege. Für betriebliche Parkplätze sollten es mindestens 10 Lux sein. Es ist darauf zu achten, dass die Beleuchtungsstärke durch den natürlichen Alterungsprozess oder durch Verschmutzung der Anlage mit der Zeit an Intensität nachlässt. Wer also von Anfang an „auf Kante“ beleuchtet, muss kürzere Reinigungsintervalle in Kauf nehmen. Mit einer guten Planung beim Bau lassen sich später Arbeit oder Ärger sparen.