Kernobst und Steinobst nicht zu tief pflanzen

Sehr oft werden Kernobst- und Steinobst Bäume zu tief gepflanzt. Diesen Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden!

An Obstbaum werden Veredelungsunterlage und Veredelungsstelle dargestellt  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
In NRW richtet sich der gesetzliche Grenzabstand beim Kernobst nach der Veredelungsunterlage!  

Wenn Sie Ihre Obstbäume pflanzen, achten Sie darauf, dass die Veredelungsstelle über dem Boden liegt. Nach der Pflanzung sollte sie etwa 15 bis 20 cm aus dem Boden herausragen. Wenn die Veredelungsstelle Bodenkontakt hat, wird sich der Baum "frei machen", wie der Fachmann sagt. Das bedeutet, die eigentliche Obstsorte bildet eigene Wurzeln und die regulierende Funktion der Veredelungsunterlage geht verloren.