Rechte und Pflichten der Mieter: Wie viele Dübellöcher sind zu viele?

Wenn es um Rechte und Pflichten von Mietern geht, kommt es immer wieder zu Streitfällen, die vor Gericht entschieden werden müssen. Wir stellen ein gängiges Missverständnis zwischen Mieter und Vermieter vor und beantworten so wichtige Fragen zur Bohrung von Löchern in Mietwohnungen und deren Entfernung beim Auszug.

Vermieter zeigt Mieterin zahlreiche Dübellöcher an einer Wand   © galitskaya – stock.adobe.com
Eine Obergrenze für die Zahl der erlaubten Bohrlöcher in Mietwohnungen gibt es in der Rechtsprechung nicht.  

Ein regelmäßiger Streit entfacht über die Beseitigung von Dübellöchern in Mietwohnungen. Wie viele Löcher darf ein Mieter in die Wände bohren? Müssen Fliesen unbedingt verschont werden und wie sieht es beim Auszug aus?

Mieter müssen beim Auszug nicht alle Dübellöcher verschließen

Eine schlechte Nachricht gibt es für Vermieter, auch wenn sie jedes Detail explizit im Mietvertrag geregelt haben. Ob nun mit oder ohne wirksame Klausel über Schönheitsreparaturen beim Auszug: Mieter müssen bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht immer alle Dübellöcher fachgerecht verschließen. Bislang war das nur notwendig, wenn sie übermäßig viele Löcher gebohrt hatten. Als Richtschnur galten hier 20 Löcher pro Raum.

Der Bundesgerichtshof als oberste Instanz hat entschieden: Die Regelung im Mietvertrag ist unwirksam, nach der Mieter alle Dübeleinsätze entfernen, Löcher ordnungsgemäß verschließen und durchbohrte Fliesen austauschen müssen (Urteil vom 20.01.1993, Az. VIII ZR 10/92). Mieter dürfen demnach notwendige Gegenstände (wie z.B. einen Badezimmerschrank etc.) aufhängen, ohne gleich einen Schadensersatzanspruch für den Vermieter zu begründen.

Löcher in Fliesen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Wenn es sich nicht verhindern lässt, dürfen Mieter bei der Einrichtung der Wohnung auch Löcher in die Fliesen bohren. Dies kann beispielsweise beim Einbau einer Küche notwendig sein. Mieter sollten zwar möglichst nur in die Fugen zwischen den Kacheln bohren; das ist jedoch nicht immer möglich.

In einem Fall hat ein Mieter beim Einzug in eine leere Wohnung eine Küche installiert. Bei Auszug verlangte der Vermieter Schadenersatz für 14 Bohrlöcher in der Küche. Das Amtsgericht Rheinbach entschied, dass es sich hierbei um eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung handelte und wies die Klage ab (Urteil vom 07.04.05, 3 C 199/04). Eine Obergrenze für Bohrlöcher gibt es in der Rechtsprechung nicht. Es wird immer der Einzelfall betrachtet.

Unsere kostenfreie Rechtsberatung für Mitglieder hilft!