Rechtstipp: Schutz gegen Nachbars Bienen Darf ich Nachbars Bienen, die über den Zaun fliegen, töten?

Über den Zaun fliegende Bienen des Nachbarn dürfen selbst dann nicht getötet werden, wenn sie mir zur Last werden.

Nahaufnahme einer Biene auf einer Johanniskraut-Blüte  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Honigbienen, die in meinen Garten fliegen, gehören dem Imker. 

Die Tiere sind Eigentum des Imkers. Man kann nur versuchen, die Bienen durch Schutzmaßnahmen vom eigenen Grund fernzuhalten.

BGB § 906

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„Honigbienen sind wichtige bestäubende Insekten. Daher sollte man sie auf keinen Fall töten – und zwar nicht nur, weil es verboten ist“, betont Philippe Dahlmann, Gartenberater des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.

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