Renovieren ohne Gesundheitsgefahr

Der Verband Wohneigentum NRW weist auf einen interessanten Beitrag der Verbraucherzentrale NRW hin, der sich mit dem schadstoffarmen Bauen und Renovieren beschäftigt.

Häuschen aus Moos vor Gartenhintergrund  © Jenny Sturm – stock.adobe.com
Wer die Verwendung problematischer Substanzen und Materialien im Haus vermeiden will, sollte diese am besten vertraglich ausschließen. 

Schadensfällen vorbeugen

Grund sind Anfragen an die Umweltberaterinnen und -berater der Verbraucherzentrale NRW, in denen über Gesundheitsbeschwerden nach Renovierungsarbeiten geklagt wird. Daher wurde nach Lösungen gesucht, um solchen Schadensfällen vorzubeugen.

Gesetzeslücke bei Gesundheitsanforderungen

Laut Verbraucherzentrale NRW besteht bei Bauprodukten mit CE-Zeichen eine Gesetzeslücke in Bezug auf Gesundheits- und Umweltanforderungen. Deutschland darf an harmonisierte Bauprodukte keine Zusatzanforderungen in Bezug auf Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit mehr stellen, in den europäischen Normen sind solche Anforderungen aber noch immer nicht enthalten, obwohl es ein harmonisiertes Emissionsprüfverfahren und viele harmonisierte LCI-Werte (Emissionsgrenzwerte) gibt.

Keine vorgeschriebenen Grenzwerte

Das bedeutet, dass z.B. für einen Bodenbelag keine Emissionsprüfungen verlangt wird und keine Grenzwerte für ausgasende Substanzen vorgeschrieben sind. Nicht nur in Bauprodukten – auch in Farben und Lacken – können noch Schadstoffe (wie krebserregende Oxime) enthalten sein, die sich in der Raumluft oder im Hausstaub wiederfinden. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Problem mit Schwarzstaub („Fogging“)

Auch der Verband Wohneigentum NRW e.V. hat bereits auf das Problem mit Schwarzstaub (Fogging) hingewiesen. Die Gründe liegen ja meistens bei den eingebauten Materialien. Aus diesem Grunde hat die Verbraucherzentrale NRW eine Musterbaubeschreibung für Schadstoffarmes Bauen und Renovieren herausgegeben, die als Vertragsgrundlage bei der Beauftragung von Handwerkern genutzt werden kann.

Lösungsvorschlag der Verbraucherzentrale NRW

Als Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Verbraucherzentrale NRW eine individuell anpassbare Musterleistungsbeschreibung formuliert, die als Ergänzung zu Verträgen mit Handwerkern oder Planern die Anforderungen der Auftraggeber an gesundes Bauen präzisiert. Außerdem soll diese Musterleistungsbeschreibung den Auftraggebern eine Dokumentation der verwendeten Produkte ermöglichen. Im Artikel Schadstoffarm Bauen und Renovieren fasst die Verbraucherzentrale noch einmal ausführlich die wichtigsten Punkte zusammen und stellt dort auch die Musterleistungsbeschreibung zum Download bereit.