Zuschuss und Förderung zum altersgerechten Umbau

Halbtotale von Bau- und Wohnberaterin Friederike Hollmann-van Kempen
Friederike Hollmann-van Kempen

Dipl.-Ing. Architektin

Bund und Länder fördern den altersgerechten Umbau mit verschiedenen Zuschüssen und Darlehen. Allerdings sind die Programme an verschiedene Bedingungen gebunden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für den altersgerechten Umbau können Sie bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit über bis zu 50.000 Euro beantragen.
  • Grundsätzlich zahlt die KfW auch einen Zuschuss beim altersgerechten Umbauen – für 2026 sind die Fördermittel allerdings schon ausgeschöpft.
  • Wurde bereits ein Pflegegrad festgestellt, bezuschusst die Pflegekasse einen barrierefreien Umbau mit bis zu 4.180 Euro.
  • In Nordrhein-Westfalen können Sie zudem über die NRW-Bank verschiedene Förderdarlehen für den altersgerechten Umbau erhalten.
  • Bei allen Förderungen zum altersgerechten Umbau ist wichtig: erst beantragen, dann umsetzen.
Eine Person, die ein Sparschwein und ein Schild das ein älteres Pärchen widerspiegelt in der Hand hält.  © vegefox.com – stock.adobe.com
Verschiedene Zuschüsse und Fördermöglichkeiten können dabei helfen, die Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen zu reduzieren. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für den altersgerechten Umbau können Sie bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit über bis zu 50.000 Euro beantragen.
  • Grundsätzlich zahlt die KfW auch einen Zuschuss beim altersgerechten Umbauen – für 2026 sind die Fördermittel allerdings schon ausgeschöpft.
  • Wurde bereits ein Pflegegrad festgestellt, bezuschusst die Pflegekasse einen barrierefreien Umbau mit bis zu 4.180 Euro.
  • In Nordrhein-Westfalen können Sie zudem über die NRW-Bank verschiedene Förderdarlehen für den altersgerechten Umbau erhalten.
  • Bei allen Förderungen zum altersgerechten Umbau ist wichtig: erst beantragen, dann umsetzen.

Welche Förderung gibt es für den altersgerechten Umbau?

Wenn Sie einen altersgerechten Umbau planen, können Sie verschiedene Förderungen von Bund und Ländern nutzen. Dabei handelt es sich um Zuschüsse oder Darlehen. Grundsätzlich stehen Ihnen in NRW folgende Fördermöglichkeiten offen:

  • KfW-Kredit Nr. 159: zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (oder zum Einbruchschutz)
  • KfW-Zuschuss Nr. 455-B: investitionsabhängiger Zuschuss für barrierefreies Wohneigentum oder Einzelmaßnahmen – für 2026 nicht mehr verfügbar
  • „Eigentumsförderung – Modernisierung“ des Landes NRW: private Wohneigentümer erhalten einkommensabhängig ein Förderdarlehen unter anderem für Maßnahmen zur Barrierereduzierung
  • „NRW.Bank.Gebäudesanierung“: fördert unabhängig vom Einkommen in selbstgenutztem Wohneigentum unter anderem die Barrierereduzierung mit einem Darlehen zu günstigen Konditionen
  • Kostenübernahme durch Pflegekassen: Personen ab dem Pflegegrad 1 erhalten bis zu 4.180 Euro pro Person für Maßnahmen, die der Verbesserung des Wohnumfelds (mehr Selbstständigkeit/leichtere Pflege) dient

Darüber hinaus können einzelne Kommunen eigene Förderprogramme aufstellen. So gibt es z. B. in Düsseldorf einen kommunalen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro für einen barrierefreien Umbau.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie barrierefreien Wohnraum neu erwerben, können Sie öffentliche Förderungen nutzen. Im Artikel finden Sie eine Übersicht aller relevanten Förderprogramme.

KfW-Kredit Nr. 159

Bei der KfW-Förderung Nr. 159 handelt es sich um ein Annuitätendarlehen bzw. endfälliges Darlehen zu günstigen Zinssätzen. Den Kredit beantragen können Privatpersonen, die ihr Wohneigentum zu mehr Barrierefreiheit umbauen oder den Einbruchschutz verbessern. Förderfähig sind:

  • Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen
  • Kauf, wenn Sie eine bereits altersgerecht umgebaute bzw. einbruchgeschützte Immobilie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben

Was wird gefördert?

Der KfW-Kredit Nr. 159 gilt unter anderem für Maßnahmen, durch die Wohneigentum für altersgerechtes Wohnen umgebaut wird oder Barrieren reduziert werden. Es gibt sieben Förderbereiche für Einzelmaßnahmen

  1. Wege und Wohnumfeld: neben barrierefreien Wegen zählen auch altersgerechte Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Rollatoren & Co. dazu
  2. Eingangsbereich: Maßnahmen, die einen barrierefreien Hauseingang ermöglichen
  3. Treppen und Stufen: z. B. Rampen und Treppenlifts
  4. Raumaufteilung und Schwellenabbau: z. B. Vergrößerung von Räumen, damit nötige Bewegungsflächen entstehen, sowie behindertengerechte Türen
  5. Badumbau und Sanitärräume
  6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag: z. B. besondere Farbkonzepte, besonders leicht zu bedienende Lichtschalter oder Smart-Home-Technologie
  7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen (nur relevant ab drei Wohneinheiten)

Auf ihrer Internetseite bietet die KfW eine Übersicht über die geförderten Maßnahmen zur Barrierereduzierung; im Detail sind die förderfähigen Arbeiten im Merkblatt zu den Mindestanforderungen aufgelistet. Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen, die den Einbruchschutz verbessern, etwa eine Alarmanlage oder eine einbruchhemmende Haustür.

Ausdrücklich nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferien- und Wochenendimmobilien sowie Eigenleistungen.

Förderhöhe

Die maximale Kreditsumme beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wie hoch genau die Kredithöhe ausfällt, hängt von den veranschlagten Kosten für Ihren altersgerechten Umbau ab. Berücksichtigt werden unter anderem Kosten für:

  • Material
  • Einbau/Verarbeitung
  • förderfähige Nebenarbeiten (z. B. erforderliche Abbrucharbeiten, Malerarbeiten)
  • Planung und Beratung
  • Baubegleitung
  • weitere Baunebenkosten, z. B. für Gerüst und Absperrungen

Den vollen Förderkredit erhalten Sie somit nur, wenn Sie bei der Antragstellung voraussichtliche Investitionen von mindestens 50.000 Euro nachweisen können.

Gut zu wissen: Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten nach dem Umbau. Wenn Sie z. B. ein großes Einfamilienhaus zu zwei barrierefreien Wohnungen umbauen, können Sie den Förderkredit über bis zu 100.000 Euro beantragen.

Die Konditionen im Überblick

  • Die Rahmenbedingungen für den KfW-Kredit zum altersgerechten Umbau umfassen:

    • Kreditsumme: max. 50.000 Euro pro Wohneinheit
    • Laufzeit: 4 bis 30 Jahre
    • Zinssatz: der jeweils bei Förderzusage geltende Zinssatz der KfW
    • Zinsbindung: 5 bis 10 Jahre
    • tilgungsfreie Zeit: je nach Laufzeit bis zu fünf Jahre
    • Bereitstellungszinsen: ab dem 13. Monat 0,15 % monatlich für nicht abgerufene Beträge
    • vorzeitige Rückzahlung: nur mit Vorfälligkeitsentschädigung; Sondertilgungen sind ausgeschlossen

Voraussetzungen

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Antragstellung, bevor Sie Verträge mit Baudienstleistern unterschreiben
  • Die geförderten Bereiche müssen bestimmte Mindestanforderungen einhalten; z. B. muss eine geförderte Haustür mindestens 90 cm breit sein.
  • abschließender Nachweis der durchgeführten Maßnahmen direkt beim Kreditinstitut, z. B. mit einer Fachunternehmerbestätigung
  • abgerufene Kreditbeträge müssen Sie innerhalb von 12 Monaten für den festgesetzten Verwendungszweck nutzen
  • keine zeitgleiche Förderung durch den KfW-Investitionszuschuss (Nr. 455-B) sowie verschiedenen anderen Förderungen

Weitere Informationen stellt die KfW im Merkblatt „Altersgerecht umbauen – Kredit“ bereit.

Wie beantrage ich den KfW-Kredit?

Wenn Sie den Förderkredit in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl. Dieses stellt für Sie den Antrag bei der KfW.

Wichtig: Das muss üblicherweise geschehen, bevor Sie Verträge für den barrierefreien Umbau unterschreiben. Ein vorzeitiger Vertragsabschluss ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich (nachzulesen auf der KfW-Seite, Kapitel 3).

KfW-Zuschuss zum altersgerechten Umbauen

Im Förderprogramm 455-B zahlt die KfW einen Zuschuss zum altersgerechten Umbau von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie viele Kosten Sie für den Umbau nachweisen können.

Hinweis: Seit Sommer 2026 sind die Bundesmittel für den KfW-Zuschuss Nr. 455 (Altersgerecht umbauen) ausgeschöpft. Neue Anträge sind für das Jahr 2026 nicht mehr möglich.

Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind zunächst Einzelmaßnahmen, die Barrieren in einer bestehenden Immobilie abbauen. Auch hier gelten die oben genannten sieben Förderbereiche.

    Wenn Sie umfassende Maßnahmen planen, können Sie auch eine Förderung für den Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“ beantragen.  Dies ist vorteilhaft, da Sie dadurch einen höheren Zuschuss erhalten. Dafür muss Ihre Immobilie weitestgehend altersgerecht werden und die jeweiligen Mindestanforderungen einhalten.

    Die genauen Bedingungen erfahren Sie aus den technischen Mindestanforderungen. Zudem können Sie den Zuschuss beantragen, wenn Sie eine bereits altersgerecht umgebaute Immobilie innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme kaufen.

Förderhöhe

  • Wie hoch der Zuschuss für den altersgerechten Umbau ausfällt, hängt von Ihren Ausgaben ab. Maximal möglich sind:

    • für Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Kosten; insgesamt werden maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit gefördert

    oder

    • für einen Komplettumbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ 12 % der förderfähigen Kosten pro Antrag, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit

    Die voraussichtliche Höhe Ihrer Kosten müssen Sie im Förderantrag selbst z. B. auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen angeben bzw. berechnen.

    Gut zu wissen: Es zählt die Anzahl der Wohneinheiten nach Abschluss der Arbeiten. Entsteht z. B. beim Umbau Ihres altersgerechten Hauses eine barrierefreie Einliegerwohnung, verdoppelt sich die Förderhöhe.

Voraussetzungen

  • Damit Sie den Zuschuss bzw. die Auszahlung beantragen können, müssen unter anderem diese Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Antragstellung, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen
    • Mindestinvestition von 2.000 Euro (Bagatellgrenze)
    • technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
    • Abschluss der geförderten Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage (ansonsten verfällt die Zusage)
    • die durchgeführten Maßnahmen weisen Sie nach, indem Sie die entsprechenden Fachunternehmer-Rechnungen im Zuschussportal hochladen
    • beim „Standard Altersgerechtes Haus“ müssen Sie einen Sachverständigen in Planung und Baubegleitung hinzuziehen. Dieser dokumentiert zudem und stellt die erforderliche Bestätigung für die Auszahlung aus.
    • keine zeitgleiche Förderung mit dem KfW-Kredit Nr. 159 für die bezuschussten Investitionen sowie einigen anderen Förderprogrammen

    Alle Voraussetzungen und weitere Details finden Sie im Merkblatt zum Investitionszuschuss.

Wie beantrage ich den Zuschuss zum altersgerechten Umbau?

  • Den Zuschuss für Ihren altersgerechten Umbau beantragen Sie direkt bei der KfW im Zuschussportal. Wichtig: Der Antrag muss dort eingehen, bevor Sie Verträge (ausgenommen für Planung und Beratung) unterschreiben. Eine Zusage erhalten Sie laut KfW in der Regel noch am selben Tag.

    Gut zu wissen: Den Zuschuss zahlt die KfW erst nach Abschluss der Umbaumaßnahmen. Sie müssen somit zunächst in Vorleistung gehen.

Eigentumsförderung „Modernisierung“ in NRW

Bei der Eigentumsförderung handelt es sich um ein Annuitätendarlehen zu günstigen Konditionen, das Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen über die NRW-Bank erhalten. Förderfähig ist neben verschiedenen Modernisierungsmaßnahmen auch der altersgerechte Umbau im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus.

Was wird gefördert?

Die Eigentumsförderung gilt für viele Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete, die z. B. den Gebrauchswert der Immobilie erhöhen, energetische Verbesserungen bringen oder neuen Wohnraum schaffen.

Beim altersgerechten Umbau sind Maßnahmen förderfähig, wenn dadurch die betroffenen Bauteile die Anforderungen aus der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erfüllen. Dazu stellt das zuständige Ministerium einen detaillierten Praxisleitfaden zur Verfügung.

Zusätzliche Vorgaben gelten für:

  • Badumbau: es muss zwingend eine bodengleiche Dusche (max. 2 cm Wasserschutzkante) eingebaut werden
  • Türen: dürfen nur Schwellen bis max. 2 cm Höhe aufweisen

Die rechtlichen Details können Sie in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen in NRW (speziell ab Punkt 4) nachlesen.

Förderhöhe

Über das Förderprogramm erhalten Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu 220.000 Euro (Mindestbetrag bei 5.000 Euro). Der finanzielle Vorteil ergibt sich aus den vergünstigten Konditionen, die neben einem geringen Zinssatz auch Sondertilgungen und hohe Tilgungsnachlässe (50 % bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad) umfassen.

Praktisch: Für einen altersgerechten Umbau müssen Sie kein Eigenkapital vorweisen. Sie können den Umbau vollständig über das Förderdarlehen finanzieren.

Eine genaue Übersicht der Konditionen finden Sie auf der Internetseite der NRW-Bank.

Voraussetzungen

Gefördert werden natürlich nur Maßnahmen an Immobilien, die in NRW liegen. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:

  • jährliches Höchsteinkommen in Abhängigkeit zur Haushaltsgröße (siehe Tabelle der NRW-Bank)
  • bei Gesamtkosten über 30.000 Euro müssen Sie zunächst vorhandenes Vermögen oberhalb eines Freibetrags (z. B. 55.000 Euro für Zwei-Personen-Haushalt) einsetzen
  • Finanzierung der Gesamtkosten muss gesichert und für Sie finanziell tragbar sein
  • die Maßnahmen müssen die Anforderungen aus den technischen Baubestimmungen erfüllen; bei bautechnisch bedingten Abweichungen entscheidet die Bewilligungsbehörde
  • für die Dauer der Zinsbindung dürfen Sie die Immobilie nicht leer stehen lassen oder Dritten überlassen, andernfalls erhöht sich der Zinssatz

Wie beantrage ich die Eigentumsförderung?

Die Antragsstellung läuft über eine regionale Bewilligungsbehörde, die in der Regel in der Stadt- oder Kreisverwaltung angesiedelt ist. Auf der Internetseite der NRW-Bank erhalten Sie nach Eingabe des Standorts die zuständigen Ansprechpartner.

Der Antrag muss in der Regel eingehen, bevor Sie mit dem Umbau starten. Ein vorzeitiger Baubeginn ist nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde möglich.

Förderung der NRW-Bank „Gebäudesanierung“

Im Rahmen des Förderprogramms „NRW.Bank.Gebäudesanierung“ vergibt die NRW-Bank Darlehen für diverse Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Im Unterschied zur Eigentumsförderung wird das Einkommen nicht berücksichtigt, sodass das Programm allen offensteht.

Was wird gefördert?

Das Programm förderte eine Vielzahl an Maßnahmen, die der Sanierung von Bestandsimmobilien dienen. Beim altersgerechten Umbau sind das beispielsweise:

  • nachträglicher Einbau eines Aufzugs
  • Austausch der Eingangstür
  • Grundrissanpassung, durch die z. B. ausreichend Bewegungsflächen entstehen
  • Zusatzmaßnahmen, wenn sie in engem Zusammenhang mit dem barrierefreien Umbau stehen

Nicht förderfähig sind Maßnahmen außerhalb der Immobilie, z. B. Arbeiten an Zufahrten oder Stellplätzen.

Förderhöhe

Die Kreditsumme muss zwischen 2.500 und 150.000 Euro liegen. Wie viel Sie damit sparen, ergibt sich aus den Konditionen, die Sie auf der Internetseite der NRW-Bank nachlesen können.

Voraussetzungen

Damit Sie die Förderung zum altersgerechten Umbau erhalten, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Immobilienstandort NRW
  • Selbstnutzung durch Sie oder nahe Angehörige
  • Immobilie muss die baulichen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes einhalten

Weitere Infos finden Sie auch im Merkblatt zum Förderprogramm.

Wie beantrage ich das Darlehen für den altersgerechten Umbau?

Der Weg zum Darlehen führt über Ihre Hausbank bzw. ein frei wählbares Kreditinstitut. Dort können Sie sich auch beraten lassen und erhalten weitere Informationen. Die Hausbank als Ihr Finanzierungspartner reicht schließlich den Antrag bei der NRW-Bank ein und vermittelt im weiteren Verlauf.

Der Antrag muss bei der Förderbank eingehen, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
Ausnahme: Wenn Sie ein aktenkundiges Beratungsgespräch zur Förderung bei Ihrer Hausbank nachweisen können, gilt die Antragsfrist als erfüllt und Sie können früher mit dem Umbau starten.

Zuschuss der Pflegekasse

Ab dem Pflegegrad 1 erhalten pflegeversicherte Wohneigentümer einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse. Gefördert werden Maßnahmen, die

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen
  • die häusliche Pflege für Sie oder das Pflegepersonal erleichtern
  • Ihnen in Ihrem Eigenheim mehr Selbstständigkeit ermöglichen

Was wird gefördert?

Die Pflegekasse bezuschusst größere und kleinere Baumaßnahmen, die die Barrierefreiheit verbessern. Dazu zählen beispielsweise:

  • Einbau von Treppenliften und Rampen
  • barrierefreie Türen
  • zusätzliche Handläufe
  • Umbau zu einem barrierefreien Bad
  • geeignete Bodenbeläge
  • Ein- oder Umbau von Ausstattung, z. B. abgesenkte Briefkästen, Küchenschränke und Fenstergriffe

Nicht gefördert werden bewegliche Hilfsmittel, z. B. mobile Rampen oder andere Hilfsmittel (diese können Sie aber z. B. bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse erhalten).

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe beträgt 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Wenn in Ihrem Haushalt weitere Pflegebedürftige wohnen, erhöht sich der Betrag entsprechend (maximal 16.720 Euro pro Wohnung).

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand ändert und weitere Anpassungen nötig werden, können Sie die Förderung erneut in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

Die Förderung erhalten Pflegeversicherte, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  • festgestellter Pflegegrad
  • Kostenvoranschlag
  • die geförderte Maßnahme ist notwendig und wirtschaftlich sinnvoll

Wie beantrage ich den Zuschuss zum altersgerechten Umbau?

Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Dort erhalten Sie auch das nötige Antragsformular sowie Infos zum Ablauf und zu weiteren Unterlagen/Nachweisen. Die Pflegekasse hat anschließend drei Wochen Zeit, um den Antrag zu bearbeiten (fünf Wochen, wenn ein zusätzliches Gutachten die Notwendigkeit bescheinigen muss).

Häufige Fragen zum alters- und behindertengerechten Umbau

Was fällt unter einen altersgerechten Umbau?

Sind die Kosten für einen altersgerechten Umbau steuerlich absetzbar?

Welche Zuschüsse gibt es für den seniorengerechten Badumbau?

Welche Fördermöglichkeiten gibt es im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit 159) für ein Smart Home?

Ihr Ansprechpartner:

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Friederike Hollmann-van Kempen