Grundsätzlich zahlen Immobilienkäufer in Nordrhein-Westfalen derzeit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Als Bemessungsgrundlage hierfür dient der Kaufvertrag, indem häufig auch die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen – nämlich das bzw. die zu errichtenden Gebäude – enthalten und kalkuliert sind. So fallen zum Beispiel bei einer Kauf- bzw. Bausumme von 350.000 Euro ganze 22.750 Euro Steuern an.
Tausende Euro Grunderwerbsteuer sparen
Sofern aber der Grundstückskauf und der Bauerrichtungsvertrag kein einheitlicher Erwerbsvorgang sind, fällt die Grunderwerbsteuer nur für den Grundstückskaufvertrag an. Bei einer angenommenen Kaufsumme von zum Beispiel 80.000 Euro für das Baugrundstück wären dies 5.200 Euro. „Der Bauherr könnte somit 17.550 Euro Grunderwerbsteuer sparen“, berichtet Stephan Dingler, Justiziar des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. „Zwar ist es verständlich, wenn sich Bauherren oder Baufamilien nicht auch noch mit dem Grundstückskauf beschäftigen wollen, doch angesichts der Tatsache, welche Summen sich hier sparen lassen, ist dies zumindest eine Überlegung wert.“, so Dingler weiter.
Nach geeigneten Grundstücken Ausschau halten
Oft haben Bauherren eine ganz genaue Vorstellung davon, in welcher Gegend sie künftig wohnen möchten. In dem Fall lohnt es sich immer, gezielt Ausschau nach unbebauten Grundstücken zu halten oder sich in der Nachbarschaft nach den jeweiligen Eigentümern zu erkundigen. Manchmal ist es ratsam, die Bauberatung der städtischen Bauämter in Anspruch zu nehmen. Hier erhalten Interessenten konkrete Hinweise auf „Baulücken“, die geschlossen werden sollen.
Informationen beim Bauamt einholen
Beim örtlichen Bauamt besteht die Möglichkeit, Einsicht in Flächennutzungs- und Bebauungspläne sowie in das Baulastenverzeichnis zu bekommen. Abklären sollten Kaufinteressenten ebenfalls, welche Art der Bebauung zulässig ist. Zur Ermittlung des Bodenwertes gibt es zudem Gutachterausschüsse, die zukünftige Bauherren beraten. In Nordrhein-Westfalen kann die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte im Internet unter www.boris.nrw.de abgefragt werden.
Grunderwerbsteuer sparen mit Erbbaurecht
Eine weitere Möglichkeit, Grunderwerbsteuer zu sparen ist das Erbbaurecht. Wenn Sie gezielt nach Grundstücken suchen, die mit einem Erbbaurecht verknüpft sind, fällt diese Steuer erst gar nicht an. Bei diesem Modell verzichten Sie bewusst auf ein eigenes Grundstück. Wie das Erbbaurecht genau funktioniert, erfahren Sie im Artikel „Erbbaurecht: Das müssen Sie wissen, bevor Sie sich entscheiden!“
Fazit:
Es muss nicht immer unbedingt das schlüsselfertige Haus mit Grundstück sein. Manchmal lohnt es sich, Grundstückskauf und Bauerrichtungsvertrag zu trennen, denn damit lässt sich bares Geld sparen. Oder Sie entscheiden sich für ein Haus mit Erbbaurecht.
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