Die Gebühr wird als Gegenleistung für eine besondere Leistung der Verwaltung erhoben. Das sind einerseits die Gebühren für öffentliche Leistungen ohne Benutzungsgebühren bzw. die Verwaltungsgebühren, z. B. für beglaubigte Kopien.
Der Unterschied zur Steuer liegt vor allem darin, dass die Steuer ohne eine konkrete Gegenleistung erhoben wird. Ein Beitrag hingegen (z.B. Erschließungsbeitrag für den Bau einer Straße) ist eine Geldleistung für den teilweisen Aufwandsersatz für die Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen. Die Einnahmen aus der Gebühr sollen insgesamt nicht höher sein als die der Gemeinde tatsächlich entstehenden Kosten.
Es gibt ein gesetzliches Rangfolgeprinzip. Danach sollen sich Städte und Gemeinden vorrangig aus sonstigen Erträgen (wie Mieten, Pachten oder Landeszuweisungen), dann aus Gebühren und Beiträgen und erst zuletzt aus Steuern finanzieren.