Grundsteuer: Länderöffnungsklausel als Kompromiss

Der Bundestag hat die Reform der Grundsteuer verabschiedet. Sie beinhaltet sowohl die Änderung des Grundgesetzes mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit als auch das Grundsteuer-Reformgesetz. Dies ist erforderlich, weil das neue Gesetz den Bundesländern erlaubt, mit der Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer eigene Wege zu gehen.

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Der Verband Wohneigentum begrüßt die Länderöffnungsklausel als Kompromiss. 

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag für die Reform der Grundsteuer und die dafür notwendige Grundgesetzänderung gestimmt. Der Verband Wohneigentum NRW bleibt skeptisch und sieht Handlungsbedarf der Landesregierung.
Mit der Reform erfüllt der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das aufgrund veralteter Berechnungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt hatte. Durchgesetzt hat sich das Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, bei dem sich die Grundsteuerhöhe am Wert der Immobilien orientiert.

Landesregierung muss Flächenmodell für NRW beschließen

Der Verband Wohneigentum NRW begrüßt den Kompromiss, nach dem bei der Grundsteuer ein abweichendes Bewertungsmodell angewendet wird. Das Bundesmodell wird aber abgelehnt. Es ist nun an der schwarz-gelben Landesregierung in NRW, das Flächenmodell für das eigene Bundesland zu beschließen. Im Fokus muss die Möglichkeit für eine aufkommensneutrale und unbürokratische Gestaltung der Grundsteuer stehen. Die Wahl eines einfacheren, besser nachvollziehbaren Flächenmodells ist für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger die beste Lösung. Im Gegensatz zum Bundesmodell birgt es weniger Streitpotenzial.

Einfachere Berechnung als beim Bundesmodell

Im Unterschied zum Bundesmodell ist beim Flächenmodell die Berechnung nicht an dynamische Verkehrswertsteigerungen oder Mietwerte gebunden. Dies macht die Berechnung wesentlich einfacher, da diese Werte nicht regelmäßig neu erhoben werden müssen. Ausschlaggebend wären dann Grundstücksfläche und Gebäudefläche. Die erforderlichen Daten könnten einmalig in der Frist bis Ende des Jahres 2024 mit überschaubarem Verwaltungs- und Kostenaufwand erfasst werden. Eine erneute Datenerhebung wäre somit nur notwendig bei einer Änderung physikalischer Flächen.

Das Bundesmodell wird nach Modellrechnungen der Hamburger Finanzbehörde bei Einfamilienhäusern zu deutlich höheren Steuerabgaben führen. Der Verband Wohneigentum NRW ist sich sicher, dass die zukünftige Grundsteuerbelastung auch nicht durch niedrigere Hebesätze aufgehoben werden wird. Der Appell der Bundespolitiker an die Kommunen, Zurückhaltung zu üben und die Hebesätze gegebenenfalls zu senken, widerspricht jeder politischen Erfahrung.

Gefahr der Belastung privater Eigentümer

Skepsis bleibt auch bezüglich der beschlossenen Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke. Die Grundsteuer C wurde schon einmal Anfang der 1960er Jahre eingeführt und kurz darauf wieder abgeschafft. Um gegen geschäftsmäßige Spekulation wirksam zu werden, müssten die Kommunen zu sehr hohen Hebesätzen greifen. Dies wäre eine ungerechtfertigte Belastung privater Eigentümer großer bzw. nebeneinander liegender Grundstücke, die Grund und Boden für zukünftige geänderte Wohnsituationen (etwa für Mehrgenerationenwohnen) halten wollen.

 

Nach der Abstimmung im Bundestag ist nun der Bundesrat am Zug. Ein einfacherer Weg wäre der Verzicht auf die Grundsteuer für Wohnimmobilien und die Kompensation der fehlenden Einnahmen durch entsprechende Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer.