Keine Grunderwerbsteuer bei Verkäufen innerhalb der Familie?

Wer Wohneigentum kauft, muss eine ordentliche Summe Grunderwerbsteuer an den Staat zahlen. Dass diese Steuer beim Verkauf einer Immobilie an Familienangehörige wegfällt, wissen viele nicht.

Zwei Hände halten ein Sparschwein, im Hintergrund verschwommenes Haus  © kaprikfoto – stock.adobe.com
Verkaufen Eltern ihre Immobilie an die Kinder, entfällt die Grunderwerbsteuer. 

Wer sich in Deutschland ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss Grunderwerbsteuer bezahlen. Nordrhein-Westfalen hat mit 6,5 Prozent innerhalb Deutschlands den höchsten Steuersatz. Bei den heutigen Immobilienpreisen kommt da schnell eine Steuer in Höhe von 25.000 Euro und mehr zusammen. Glücklich ist derjenige, der diese Steuer nicht entrichten muss. Wenn beispielsweise innerhalb der Familie Grundstücks- oder Immobilienveräußerungen anstehen, fällt die Grunderwerbsteuer in der Regel nicht an.

Keine Steuer bei Kindern, Ehe- und Lebenspartnern

Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Dies trifft beispielsweise beim Verkauf von Eltern an die Kinder oder auch von Großeltern an die Enkelkinder zu.

Beim Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks beispielsweise durch eine Erbengemeinschaft fällt laut Gesetz ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch, wenn das Haus an den Ehe- oder Lebenspartner veräußert wird. Sogar selbst nach einer Trennung oder Scheidung bleibt der Grundstücks- bzw. Immobilienerwerb durch den früheren Ehepartner im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung von der Grunderwerbsteuer befreit.

Auch ein Grundstückserwerb im Falle des Todes eines Angehörigen oder bei einer Schenkung unter Lebenden im Sinne des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt selbst dann, wenn aufgrund der persönlichen Freibeträge keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt.

Weiterhin keine Ausnahmen zwischen Geschwistern

Leider gibt es keine Ausnahmen zwischen Geschwistern, weiß Stephan Dingler, Rechtsberater beim Verband Wohneigentum NRW e.V. Denn von der Steuerbefreiung ausgenommen ist weiterhin der Verkauf unter Geschwistern, da diese laut BGB nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind. Bei Geschwistern handelt es sich um eine sogenannte Seitenlinie innerhalb des eigenen Familienstammbaums.

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