Definitionen der Blüten- und Fruchtbildung beim Gehölzschnitt

Der fachgerechte Schnitt ist vom Wissen um die Blütenbildung abhängig. Blüht eine Pflanze am diesjährigen oder am ein- und mehrjährigen Trieb (Holz)? Um einen Schnitt fachgerecht durchzuführen, müssen diese Begriffe vorerst geklärt werden.

Blütenbildung an Buddleja davidii Hybriden (Sommerflieder) an den diesjährigen Trieben
Blüten der Forsythie am einjährigen Trieb

Definitionen im Gehölzschnitt

  • „diesjährig“: Als diesjährig werden Triebe bezeichnet, die in der aktuellen Vegetationsperiode gebildet werden. Diese Triebe machen Längen- und Dickenwachstum* und haben das Wachstum noch nicht abgeschlossen. Viele Pflanzen blühen an diesen Trieben.
  • „einjährig“: Hat ein Trieb, meist am Ende der Vegetationsperiode (Herbst), sein Wachstum abgeschlossen, so gilt er für die Folgezeit, von etwa einem, Jahr als einjährig. Oft wird an Stelle von „einjährig“ auch der Begriff „vorjährig“ oder „letztjährig“ verwendet. Triebe, oder besser gesagt Triebabschnitte, die einjährig und älter sind, machen kein Längenwachstum mehr sondern nur noch Dickenwachstum. Beispiel: Ein diesjähriger Trieb schließt sein Wachstum ab. Er gilt jetzt für etwa ein Jahr als einjährig.
  • „zweijährig“: Hat ein einjähriger Trieb die nächste Vegetationsperiode vollendet, gilt er als zweijährig usw. 
  • „mehrjährig“: als mehrjährig werden alle Triebe zusammengefasst die älter als „einjährig“ sind.

In Bezug auf Blüte und/oder Frucht

Blüte bzw. Frucht am „diesjährigen“ Trieb (Holz):

Pflanzen mit diesen Eigenschaften bilden ihre Blüten und/oder Früchte an dem Trieb, der in der laufenden Vegetationsperiode gebildet wird.
Beispiele: Ballhortensie, Beetrosen, Bodendeckerrosen, Edelrosen, Herbsthimbeere, Rispenhortensie, Säckelblume, Sommerflieder (Buddleja davidii), Spiraea (Sommerblüher), Zwergrosen u.a.

Blüte bzw. Frucht überwiegend am „einjährigen“ Trieb (Holz):
Pflanzen mit diesen Eigenschaften bilden ihre Blüten und/oder Früchte an dem Trieb, der im Vorjahr gebildet wurde.
Beispiele: Bauernhortensie, Deutzie, Falscher Jasmin, Felsenbirne, Forsythie, Kolkwitzie, Pfirsich, Sauerkirsche, Schmalblättriger Sommerflieder (Buddleja alternifolia), Schönfrucht, Spiraea (Frühjahrsblüher), Sommerhimbeere, Weigelie u.a.

Blüte bzw. Frucht überwiegend am „zweijährigen“ Trieb (Holz):
Diese Gehölze legen die Blütenanlagen am einjährigen Holz an, kommen aber erst im darauffolgenden Jahr zur Blüte. Vereinfacht dargestellt sieht es in dieser Gruppe wie folgt aus:

  • Erstes Jahr: Entstehung des Triebes (während Entstehung diesjährig)
  • Zweites Jahr: Blütenanlagen werden angelegt (Trieb ist zu dem Zeitpunkt einjährig)
  • Drittes Jahr : Trieb blüht und fruchtet (Trieb ist zu dem Zeitpunkt zweijährig)

Beispiele: zahlreiche Obstbäume, rote und weiße Johannisbeere u.a.

* Zur Bestimmung der Begriffe gibt es vor allem bei den verholzenden Pflanzen ein entscheidendes Kriterium, das in sehr vielen Fällen nicht berücksichtigt wird.

Der sich in der laufenden Vegetationsperiode bildende Trieb macht sowohl Längen- wie auch Dickenwachstum. Das unterscheidet ihn von seinen weiteren Lebensabschnitten. (Philippe Dahlmann)

Aufgrund dieser natürlichen Besonderheit darf dieser Zeitabschnitt des Triebes nicht mit einem Zahlwort benannt werden. Erst nach Abschluss des Wachstums kann der Bezeichnung „jährig“ ein Zahlwort vorweg gesetzt werden. In der Zeit vom Abschluss des Wachstums bis zum nächsten Abschluss des Wachstums, also für ca. ein Jahr, gilt der Trieb als einjährig etc. Nur so ist eine nachvollziehbare Abfolge der Beschreibungen des Triebalters und der Blüten- und Fruchtbildungsverhältnisse am jeweiligen Trieb bzw. Triebabschnitt möglich.
Philippe Dahlmann