Warum die Kommunalwahl in NRW für Wohneigentümer wichtig ist

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Jan Koch

Geschäftsführer

Am 14. September 2025 sind in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen. Dann stehen in den landesweit 396 Städten und Gemeinden unter anderem wieder Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Stadt- und Gemeinderäte zur Wahl. Wir beleuchten, wofür die Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig sind und wie kommunale Entscheidungen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer betreffen.

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Bei der Kommunalwahl wird über die Zusammensetzung von Stadt- und Gemeinderäten entschieden. Gerade auf der lokalen Ebene werden für Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen wichtige Entscheidungen getroffen. 

Alles nicht so wichtig – schließlich geht es ja nur um Lokalpolitik? Zu diesem Schluss könnte man kommen, wenn man auf die niedrigere Beteiligung bei Kommunalwahlen schaut. „Viele haben den Eindruck, dass Lokalpolitik nicht viel bewegen kann. Gerade auf lokaler Ebene werden aber für Wohneigentümerinnern  und -eigentümer wichtige Entscheidungen getroffen“, erklärt Jan Koch, Geschäftsführer des Verband Wohneigentum NRW. Wir werfen in unserem Spezial zur NRW-Kommunalwahl deshalb einen Blick darauf, wofür die Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig sind, welche Herausforderungen sie zu stemmen haben, welche lokalen Zukunftsfragen für Eigentümerinnen und Eigentümer besonders drängen und was der Verband Wohneigentum anlässlich der Kommunalwahlen fordert.

Wofür sind die Städte zuständig?

Die Liste der Aufgaben, die Städte erfüllen müssen, ist lang! Unter anderem sind sie für Folgendes zuständig:

  • Wasser- und Energieversorgung
  • Abwasser- und Müllbeseitigung sowie Straßenreinigung
  • Bauplanung und -aufsicht
  • Unterhalt von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Friedhöfen
  • Mobilität inklusive ÖPNV
  • Straßenbau, -unterhalt und -ausbau
  • örtliche Feuerwehr und Ordnungsamt
  • städtischer Klima- und Umweltschutz sowie Wärmeplanung
  • Digitale Infrastruktur wie z.B. der Breitband- und Glasfaserausbau

Zu den freiwilligen Aufgaben gehören zudem Sport, Kultur, Vereine und Ehrenamt, Soziales (wie Jugend-, Senioren- oder Integrationsarbeit) sowie Freizeit- und Erholungsangebote. Städte gestalten also das Lebensumfeld der Meschen aktiv und unmittelbar. Das gilt insbesondere auch für das Thema Wohnen und ist deshalb für Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Kommunalwahl besonders wichtig?
 

Kosten fürs Wohnen und Gebühren

Ein großer Teil der für Ihr Wohneigentum anfallenden „Nebenkosten“ werden von Ihrer Kommune bestimmt: Die Grundsteuer oder Abwasser-, Müll und Straßenreinigungsgebühren sind nur einige Beispiele. In den nordrhein-westfälischen Städten sind die Gebühren besonders hoch. 13 der 20 teuersten Kommunen in Deutschland befinden sich nach einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Nordrhein-Westfalen.

Mit 1.932 Euro muss ein Musterhaushalt in Mönchengladbach für Müll, Abwasser und die Grundsteuer knapp 600 Euro mehr bezahlen als im bundesweiten Durchschnitt (1.375 Euro). Damit ist Mönchengladbach die teuerste Stadt in Deutschland. Generell gilt aber: Es gibt große Unterschiede zwischen den Städten.

Nicht nur die Höhe der Gebühren unterscheidet sich – auch die Bedingungen. In einigen Städten können Sie bei den Abfallgebühren die Tonnengröße oder den
Abfuhrrhythmus nicht ändern. Bei den Abwassergebühren stehen zudem seit Jahren die Kalkulationen in der Kritik.

Die Kommunen sind aber auch auf die Einnahmen aus Gebühren und Steuern angewiesen, damit sie die Vielzahl ihrer Aufgaben finanzieren können. So zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Hier können die Städte und Gemeinden seit diesem Jahr einen reduzierten Steuersatz für Wohngrundstücke festlegen. Nur gut ein Viertel der Städte nutzt bislang dieses Instrument, mit dem die Städte die Kostensteigerungen fürs Wohnen im Zuge der Grundsteuerreform ausgleichen konnten.

Eine andere kommunale Beitragsart kann Eigentümerinnen und Eigentümer besonders hart treffen: Mit Erschließungsbeiträgen legen Städte die Kosten für die Herstellung von neuen Straßen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer von anliegenden Grundstücken um. Geht es um neue Straßen in Baugebieten, sind diese Gebühren meist nicht problematisch. Die Kosten für die Straßenherstellung zählen eben zu den Posten, die bei einem Neubau einkalkuliert werden müssen. Anders sieht es bei neuen Straßen aus, die an bereits erschlossene Grundstücke angrenzen oder Uralt-Straßen, die in Extremfällen erst nach vielen Jahrzehnten
endgültig fertiggestellt werden und nun von den aktuellen Eigentümerinnen und Eigentümern bezahlt werden müssen.

Wärme- und Energiewende

Wie heizen wir in Zukunft unsere Häuser? Wie hoch ist der Wärmebedarf und welche Energiequellen kann ich vor Ort nutzen, um diesen zu decken? In welchen Straßen kann man sich an ein Wärmenetz anschließen lassen, wo wird es mittelfristig auf eine Wärmepumpe hinauslaufen? Wann werden Gasnetze stillgelegt? All diese Fragen müssen sich die Städte in NRW aktuell stellen. Denn sie haben die Aufgabe, die Wärmewende vor Ort zu planen.

„Die Wärmeplanung ist im besten Fall eine individuelle Entscheidungshilfe beim Heizungswechsel. Sie soll Orientierung und Planungssicherheit geben“, erklärt Koch. Wichtig sei auch, dass Bürgerinnen und Bürger von Anfang an in die Planung einbezogen werden: „Die besten technischen Lösungen sind nur dann gut, wenn sie auch auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen. Außerdem müssen Sie sich frühzeitig orientieren können – Themen wie die energetische Sanierung und der Heizungswechsel müssen von langer Hand geplant werden. Das ist besonders wichtig, weil es in NRW nach Prognosen für gut 70 Prozent der Haushalte auf eine dezentrale Lösung wie eine Wärmepumpe hinauslaufen wird“, sagt Koch.

Ein absolutes Tabu sei der Anschlusszwang: „Fern- oder Nahwärmenetze müssen durch ihre Attraktivität überzeugen. Ziel darf nicht sein, auf Kosten der Verbraucher die Gewinne der Energieversorger abzusichern!“

Bauplanung

Gerade in NRW ist der Wohnraum knapp. Einerseits müssen neue Wohnungen gebaut werden – andererseits ist der vorhandene Wohnraum häufig nicht mehr zeitgemäß. Sinnvolle Um- und Anbauten scheitern in Bestandsimmobilien häufig an veralteten Bebauungsplänen. Auch viele Gestaltungssatzungen können ein Hindernis für Innovation sein – in manchen Siedlungen verhindern lokale Vorgaben selbst heute noch die Nutzung und Installation von Solaranlagen. Zusätzlich sorgt auch die Ausweisung von neuen Baugebieten häufig für Konfliktpotenzial.

Klimafolgenanpassung

Hitze, Starkregen, Überschwemmungen: Wir merken die Auswirkungen des Klimawandels immer häufiger auch vor der eigenen Haustür. Schon heute entwickeln sich viele Ereignisse zur Bedrohung für unsere Häuser. Unsere Städte so zu gestalten, dass man mit den veränderten klimatischen Bedingungen besser leben kann, ist unter anderem eine Aufgabe der Städte. Wie können Siedlungen so gestaltet werden, dass sich Hitze weniger staut? Wie muss das Kanalisationssystem angepasst werden, dass es immer heftigere Starkregenereignisse bewältigen kann? Wie kann die Wasserversorgung in Dürreperioden sichergestellt werden? Wie kann man Eigentümerinnen und Eigentümer dazu bewegen, weniger Flächen wie z. B. Einfahrten, Stellplätzen oder Wege zu versiegeln? Wie stark wird beim Schottergarten-Verbot durchgegriffen?

All diese Fragen werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Und auch sie bergen Konfliktpotenzial. Wenn beispielsweise die Kanalisation von einem Mischsystem auf eine getrennte Abführung von Regen- und Schmutzwasser umgestellt wird, entstehen für die Anpassungen des Leitungssystems auf dem eigenen Grundstück häufig hohe Kosten. Andererseits ist es heute oft noch kompliziert, wenn man Regenwasser von Dachflächen auf dem eigenen Grundstück versickern lassen oder das Regenwasser für die Gartenbewässerung nutzen will – viele Städte pochen nämlich auf den Anschlusszwang ans örtliche Kanalisationssystem.

Ihr Ansprechpartner:

Unser Experte
M.A. Politikwissenschaft
Geschäftsführer Verband Wohneigentum NRW e.V.

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