Rechtstipp: Mieter können Tätigkeit des Vermieters prüfen Dürfen Mieter die Zahlungsbelege zur Nebenkostenabrechnung einsehen?

Mieter dürfen die Richtigkeit der Angaben in der Betriebsnebenkostenabrechnung kontrollieren. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs können sie sowohl die Rechnungen des Vermieters als auch die Zahlungsbelege überprüfen.

Münzen und Geldscheine auf einem Blatt mit der Aufschrift "Aufteilung der Kosten"  © Wolfilser – stock.adobe.com
Mieter dürfen die Richtigkeit der Angaben in der Betriebsnebenkostenabrechnung kontrollieren.  

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 09.12.2020 (Az: VIII ZR 118/19) erstreckt sich das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebsnebenkostenabrechnung demnach nicht nur auf Rechnungen des Vermieters, sondern auch auf die dazugehörigen Zahlungsbelege.
Grund dafür ist, dass der Mieter erst dann die in Rechnung gestellten Beträge aus der Nebenkostenabrechnung ordentlich überprüfen kann.

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Der Bundesgerichtshof betont, dass für diesen Anspruch ein allgemeines Interesse des Mieters ausreichend ist, die Tätigkeit des abrechnungspflichtigen Vermieters kontrollieren zu wollen.