Streitschlichtung spart Zeit, Kosten und Nerven

Nicht immer ist es von Vorteil, wenn man einen Streit unter Nachbarn auf die Spitze treibt und eine Lösung erst bei Gericht sucht. Dabei geht es nicht nur um die Ersparnis von Zeit und Kosten.

Ein Mann und eine Frau reichend sich lächelnd die Hand  © koldunova_anna – stock.adobe.com
Eine Einigung in beiderseitigem Einvernehmen ist einem Streit vor Gericht vorzuziehen. 

Streit mit dem Nachbarn

Häufiges Grillen im Garten oder überhängende Bäume und Sträucher, die auf das nachbarliche Grundstück ragen, sind oft Auslöser für Streitigkeiten unter Nachbarn. In NRW sieht das Gesetz in solchen Fällen vor, dass die Parteien erst versuchen müssen, den Streit in einem Schiedsverfahren zu lösen, bevor das zuständige Gericht angerufen werden kann. Welche Vorteile das für die Parteien haben kann, soll im Folgenden kurz erläutert werden.

Schiedsverfahren kann jedes Gericht ersparen

Ein wichtiger Faktor ist die Ersparnis von Zeit und Geld. Ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bis zur eigentlichen Durchführung dauert durchschnittlich drei bis sechs Wochen und kostet etwa 60 bis 70 Euro. Für denselben Sachverhalt benötigt man bei einem ordentlichen Gerichtsverfahren einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten, je nach Sachlage sogar viel länger und verbunden mit Kosten, die in die Hunderte von Euros gehen.
Noch wichtiger ist, dass die Parteien in einem Schlichtungsverfahren rechtsverbindliche Regelungen vereinbaren können. Diese dürfen selbstverständlich nicht gegen das geltende Gesetz verstoßen, können aber über den gesetzlichen Regelungsrahmen hinausgehen.

Einigung in beiderseitigem Einvernehmen

Ein Beispiel dafür wäre eine im beiderseitigen Einvernehmen beschlossene gemeinsame Grenzeinfriedung, die dann nicht ortsüblich sein muss. Wenn sich die Nachbarn einig sind, können auch Grillzeiten im Garten oder die Häufigkeit der Rückschnitte von Büschen oder Bäumen im Jahr anders festgelegt werden, als es ein Gericht entscheiden würde.
Scheitert es an einer Einigung, so urteilt das Gericht möglicherweise später nach Gesetz und Rechtsprechung mit dem Ergebnis, dass vielleicht beide Parteien unzufrieden sind. Das Schiedsverfahren hingegen bietet einen weiten Spielraum für eine individuelle – aber trotzdem rechtsverbindliche – Lösung.

Fazit: Unbürokratische Lösung

Das Schiedsverfahren ist also denkbar unbürokratisch, trägt zu einem höflichen und rücksichtsvollen Umgang der Parteien miteinander bei und versucht eine Lösung herbeizuführen, bei der niemand als Verlierer herausgeht. Den ordentlichen Gerichten gelingt dies nicht immer.
Mehr Informationen zum Vorgehen bei Schiedsverfahren finden Sie in einem unserer früheren Beiträge zur außergerichtlichen Streitschlichtung.