Eigentümer, die den Einbruchschutz ihres Hauses erhöhen möchten, müssen je nach Maßnahme bis zu einige tausend Euro in die Hand nehmen. Leider liegt das nötige „Kleingeld“ nicht immer auf dem Sparbuch oder Girokonto. Doch Geld, das in die Erhöhung des Einbruchschutzes investiert wird, ist grundsätzlich gut angelegt. Denn wie auch die aktuelle Kriminalstatistik wieder zeigt, nimmt die Zahl der Einbrüche in Deutschland weiter zu.
Kombination von mehreren Förderprogrammen lohnen sich
Um die Investitionsentscheidung bei Eigentümern zu erleichtern, bietet die KfW konkrete Fördermöglichkeiten an, um den Schutz der eigenen vier Wände zu erhöhen. Dabei gibt die KfW den Rat, möglichst mehrere „Pakete“ in Anspruch zu nehmen und beispielsweise die Erhöhung des Einbruchschutzes direkt mit Maßnahmen der Energie- und Barrierereduzierung zu koppeln.
Private Eigentümer, die Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem bestehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung durchführen möchten, können je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro erhalten. Eigentümer, die zusätzlich noch Maßnahmen zur Barrierereduzierung umsetzen (Kombiantrag), können sogar einen erhöhten Zuschuss – je nach Höhe der Investitionskosten – von mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro erhalten.
Allerdings gilt zu beachten, dass der Mindestinvestitionsbetrag für die Summe aller Maßnahmen bei 2.000 Euro liegt. Für den hochwertigen Schließzylinder allein lässt sich also noch kein Zuschuss beantragen.
Antrag unbedingt vor der Umsetzung stellen
Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antrag vor den Umbaumaßnahmen gestellt sein muss.
Kredite für größere Ausgaben
Wenn es um finanziell größere Maßnahmen geht, kann über die KfW auch ein Kredit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden. Diese Kredite ab einem effektiven Jahreszins von 0,75 Prozent werden unabhängig vom Alter des Antragstellers gewährt. Die KfW schreibt vor, dass die Maßnahmen immer durch ein Fachunternehmen des Handwerks und nicht in Eigenleistung ausgeführt werden müssen. Auch hier gilt, dass der Antrag vor der Umbaumaßnahme gestellt sein muss.
Nähere Informationen zum Einbruchschutz unter www.kfw.de.