Einfach Strom gewinnen
Seit einigen Jahren scheint eine Alternative in Sicht zu sein: Im Handel gibt es bereits Mini-Solaranlagen für die Steckdose, die sich einfach am Balkongeländer oder auf dem Garagendach installieren lassen. Mit diesen Minianlagen lässt sich Strom einfach und schnell für den Hausgebrauch gewinnen, um beispielsweise einen Fernseher oder Laptop zu betreiben. Und sie werden bereits für einige hundert Euro angeboten.
Plug & Play für Strom vom Balkon
Die Mini-Solaranlage wird – wie jedes andere Haushaltsgerät – per Stecker mit dem Hausstromnetz verbunden. Vereinfacht gesagt, lässt sich die gewonnene Energie direkt nutzen, da sie über einen Wechselrichter eingespeist wird.
Lange Zeit war diese Form der Stromgewinnung mit rechtlichen und technischen Unsicherheiten verbunden. Den problemlosen Einsatz möglich macht nun eine im Herbst 2017 veröffentlichte, elektrotechnische Norm – die nationale Vornorm DIN VDE V 0100-551-1. Zumindest theoretisch, denn ob die neue Sicherheitsnorm den Mini-Solaranlagen tatsächlich zum Durchbruch verhilft, ist noch nicht ausgemacht.
Hürden durch die Netzbetreiber
Wer im Eigenheim Strom aus Sonnenenergie für den Hausgebrauch erzeugen will, hat nach wie vor bürokratische Fragen zu klären. Zum einen verlangt die Marktstammdatenverordnung eine Meldung bei der Bundesnetzagentur. Zum anderen schreibt die Netzanschlussverordnung eine Anmeldung beim örtlichen Stromnetzbetreiber vor.
Allerdings begrüßen nicht alle Stromnetzbetreiber die Installation von Mini-Solaranlagen. Einige dulden die Anlagen, andere reagieren mit Verboten. Vor dem Landgericht Hamburg hatte daher Greenpeace Energy ein Klageverfahren gegen den Netzbetreiber Stromnetz Hamburg angestrengt, weil dieser die Nutzung eines solchen Systems untersagt hatte.
Zuständigkeit endet am Stromzähler
Noch ist rechtlich aber umstritten, inwiefern die Verteilnetzbetreiber in dieser Frage überhaupt mitreden dürfen, da ihre Zuständigkeit am Stromzähler endet. Schließlich wird der Strom vom Balkon (in den Größenordnungen, wie sie Mini-Solaranlagen liefern) direkt im Haushalt verbraucht.
Einführung einer Bagatellgrenze?
Der größte deutsche Verteilnetzbetreiber, die Innogy-Netztochter Westnetz, zu deren Gebiet auch NRW gehört, hatte deshalb ihren Widerstand aufgegeben und in einem ähnlichen Klageverfahren vor der Bundesnetzagentur eingeräumt, dass sie für eine Betriebsuntersagung gar nicht zuständig sei.
Verschiedene Vertreter für eine Energiewende von unten fordern die Einführung einer Bagatellgrenze für Kleinstanlagen dieser Art. Wird diese in den gesetzlichen Regelungen festgeschrieben, wie dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), könnte dies eine Lösung für die einfachere Nutzung der Mini-Solaranlagen sein. Wir werden dieses Thema weiter für Sie verfolgen.