Nisthilfen für Insekten

Nisthilfen für Insekten können auf verschiedene Arten und aus den unterschiedlichsten Materialien hergestellt werden. Es lassen sich auch die verschiedenen Bauarten zu schönen Insektenhäusern zusammenstellen.

Offene und verschlossene Nistgänge  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Diese Nahaufnahme zeigt sauber ausgeführte Bohrungen mit Lochdurchmessern von 3 bis 8mm  

Artenvielfalt erhalten

Nisthilfen sind eine wichiger Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt.
Wenn sich erst einmal Solitärbienen-, Schlupfwespen-, und Hummelarten eingestellt haben, verbessert sich der Fruchtansatz unserer Obstgehölze. So mancher Schädling tritt dann nicht mehr so gravierend in Erscheinung.

Nisthilfen aus Riet, Schilfrohr oder Bambusstäben

Die Riethalme, das Schilfrohr oder die Bambusstäbe werden mit plastikummanteltem Spanndraht stramm gebündelt und anschließend in etwa 20 bis 30 cm lange Stücke geschnitten. Es muss besonders beim Bambus darauf geachtet werden, dass die Röhren auf einer Seite durch einen Blattknotenpunkt/Nodus (Bereich an dem sich die Knospen befinden) geschlossen sind. Beim Riet und Schilfrohr ist das weniger problematisch, da diese kürzere Internodien (Bereich zwischen zwei Blattknotenpunkten) haben.

Nisthilfen aus Hartholz

Wie bei Nisthilfen für Vögel, benötigt man auch hier unbehandeltes Holz. Als Holz eignen sich Harthölzer wie Eiche, Birke, Buche, Ahorn u.s.w. sowie unsere Obstgehölze. In die zukünftigen Nisthilfen werden mit dem Bohrer (Ø zwischen 2 und 9 mm) tiefe Lochgänge  gebohrt. Das Holz darf aber nicht ganz durchgebohrt werden! Löcher mit 3 und 5 mm Ø sollten anteilmäßig überwiegen, da die meisten Arten auf diese Größe angewiesen sind.

Anbringung

Die fertigen Nisthilfen befestigt man an windgeschützten, sonnigen Stellen, wie beispielsweise an der Südseite von Hauswänden, einer Mauer, einem Obstspalier, einem Gartenzaunpfahl oder überdachten Balkonen. Wichtig ist, dass die Lochgänge waagerecht und für die Tiere frei zugänglich sind. Sie müssen gut befestigt sein und dürfen nicht hin und her baumeln. Die von Insekten belegten Nisthilfen müssen auch in der kalten Jahreszeit am Standort und im Freien verbleiben.