Die Bauabnahme ist eine einseitige Erklärung des Bauherrn, dass die bestellte Bauleistung vertragsgemäß erbracht wurde. Diese Endabnahme gibt es sowohl beim Hausbau als auch bei kleineren Baumaßnahmen wie einem Wanddurchbruch oder einem Innenanstrich. Dabei prüft der Bauherr, ob alle beauftragten Leistungen vollständig und mängelfrei sind. Klassischer Weise findet die Bauabnahme im Rahmen einer Ortsbegehung statt, zu der Bauherr und Bauunternehmer anwesend sind.
Zudem ist die Bauabnahme ein bedeutsamer Rechtsakt, da sich in der Folge verschiedene rechtliche Konsequenzen ergeben:
- Die Beweislast kehrt sich um: Treten Defekte auf, muss der Bauherr nun beweisen, dass sie auf Fehler seitens des Hausbauunternehmens zurückgehen. Zuvor musste der Bauunternehmer nachweisen, dass seine Arbeit mängelfrei war.
- Die Risiken der Beschädigung oder Zerstörung, z. B. durch Brand oder Umwelteinflüsse, gehen auf den Bauherrn über. Spätestens jetzt sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
- Der Anspruch auf Vertragsstrafe (z. B. bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Bauzeit) erlischt – außer bei ausdrücklichem Vorbehalt.
- Der Bauunternehmer darf die Schlussrechnung stellen.
- Die fünfjährige Gewährleistungsfrist des Bauunternehmers beginnt.
Eine Bauabnahme sollten Sie daher nicht leichtfertig durchführen. Denn damit bestätigen Sie, dass die Bauleistung vertragsgemäß, also mängelfrei und vollständig ist. Eine vollzogene Bauabnahme gilt auch, wenn offensichtliche Mängel vorliegen oder wesentliche Bauteile fehlen.