Eigentlich hätten sich die Bürgerinnen und Bürger nach dem OVG-Urteil in den meisten NRW-Städten auf niedrigere Abwassergebühren freuen dürfen. Denn das Gericht in Münster hatte bei seinem Urteil im Mai 2022 klare Vorgaben gemacht, wie eine angemessene Gebührenkalkulation auszusehen hat. Es hat außerdem gefordert, dass das Land NRW den Städten klare Regeln für die Berechnung der Abwassergebühren auflegt. Leider hat die Landesregierung das Gegenteil umgesetzt. Zwar hat sie im Dezember 2022 ein Gesetz verabschiedet, das den Kommunen vorschreibt, wie sie Abwassergebühren in Zukunft berechnen soll. Allerdings hat die Landesregierung mit diesem Gesetz die Uhr zurückgedreht und versucht, die Abrechnungspraxis vor dem OVG-Urteil nachträglich zu legitimieren. Ziel sei gewesen, das bisherige Gebührenaufkommen zu sichern. Entsprechend enttäuscht ist auch der Verband Wohneigentum NRW, der ebenfalls eine Musterklage gegen die Abwassergebühren unterstütz hat. „Das neue Gesetz führt das OVG-Urteil ad absurdum: Die Ministerin behauptet, das Gebührenaufkommen müsste gleichbleiben, damit man das Kanalnetz erhalten und für die Zukunft sichern könnte. Dabei war genau das Gegenteil überhaupt Anlass für das Urteil der Richter. Die Richter des OVG haben klare Vorgaben gemacht, wie Abwassergebühren angemessen berechnet werden. Die Kommunalministerin ignoriert diese Vorgaben und will den als unzulässig verurteilten Zustand wiederherstellen“, kommentiert Peter Preuß, Vorsitzender des Verbands.