Eine nachträgliche Baugenehmigung brauchen Sie spätestens dann, wenn die Baubehörde einen Schwarzbau entdeckt hat. Nur mit einer solchen Genehmigung lässt sich der Abriss verhindern und ein Nutzungsverbot aufheben. Denn leider greift bei fehlender Baugenehmigung keine Verjährung. Außerdem ist ein nachträglicher Bauantrag sinnvoll, wenn Sie einen Hausverkauf planen: Eine fehlende Genehmigung lässt den Verkehrswert sinken und schreckt potenzielle Interessenten ab.
Darüber hinaus ist eine Baugenehmigung immer sinnvoll, um sich rechtlich abzusichern. So kann die fehlende Genehmigung z. B. bei diesen Aspekten Probleme verursachen:
- Versicherung: Unter Umständen kann die Versicherung im Schadensfall die Leistungen kürzen oder verweigern.
- Haftung für Schäden: Bei Personenschäden durch illegal errichtete Bauten können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
- Vermietung: Dem Mieter der ungenehmigten Wohnung steht das Recht auf fristlose Kündigung zu.
Tipp: In vielen Fällen reagieren die Baubehörden toleranter, wenn Eigentümer aus eigenem Antrieb heraus einen Schwarzbau melden und ein Genehmigungsverfahren anstoßen. Trotzdem sollten Sie sich vor dem Gang zur Behörde anwaltlich beraten lassen. Eine nützliche Ersteinschätzung erhalten Mitglieder des Verbands Wohneigentum NRW im Rahmen der kostenlosen Rechtsberatung.
Übrigens: Keine nachträgliche Baugenehmigung brauchen Sie, wenn Ihr altes Haus oder Ihr Anbau bereits Bestandsschutz genießt. Bei Schwarzbauten trifft dies jedoch nur auf Gebäude zu, die nachweislich zu einem früheren Zeitpunkt den damals geltenden Vorschriften entsprachen. Außerdem benötigen Sie keine Baugenehmigung, wenn die Baubehörde Ihr Haus bereits aktiv geduldet hat (inkl. schriftlicher Bestätigung über Umfang und Dauer der Duldung). Doch auch in diesen Fällen kann ein nachträglicher Bauantrag aus den oben genannten Gründen sinnvoll sein.