Baugenehmigung nachträglich einholen: Tipps für Hausbesitzer

Die nachträgliche Baugenehmigung bietet die Möglichkeit, illegale Bauten im Nachhinein von der Behörde absegnen zu lassen. Besitzer von Schwarzbauten können sich dadurch rechtlich absichern. Doch das Verfahren ist kompliziert und kostenaufwändig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine nachträgliche Baugenehmigung brauchen Sie für Gebäude(-teile), die ohne gültige Genehmigung schwarz errichtet wurden.
  • Mit der nachträglichen Genehmigung können Eigentümer im Nachhinein die Zustimmung der Baubehörde einholen und so Rechtssicherheit erlangen.
  • Damit die Baubehörde den nachträglichen Bauantrag bewilligt, muss das Gebäude allen aktuellen Bauvorschriften entsprechen.
  • Die Kosten für die nachträgliche Baugenehmigung sind wesentlich höher als beim regulären Verfahren.
Es wird eine Baugenehmigung nachträglich eingeholt.  © doidam10 – stock.adobe.com
Ein nachträglicher Bauantrag ist nur möglich, wenn der betroffene Bau alle aktuellen Bauvorschriften erfüllt. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine nachträgliche Baugenehmigung brauchen Sie für Gebäude(-teile), die ohne gültige Genehmigung schwarz errichtet wurden.
  • Mit der nachträglichen Genehmigung können Eigentümer im Nachhinein die Zustimmung der Baubehörde einholen und so Rechtssicherheit erlangen.
  • Damit die Baubehörde den nachträglichen Bauantrag bewilligt, muss das Gebäude allen aktuellen Bauvorschriften entsprechen.
  • Die Kosten für die nachträgliche Baugenehmigung sind wesentlich höher als beim regulären Verfahren.

Was ist eine nachträgliche Baugenehmigung?

Mit einer nachträglichen Baugenehmigung können Sie bereits errichtete, ungenehmigte und damit illegale Bauten im Nachhinein legalisieren. Das betrifft:

  • genehmigungspflichtige Gebäude oder Gebäudeteile, die ohne gültige Baugenehmigung errichtet wurden (z. B. komplettes Wohnhaus, großes Gartenhaus, Balkon oder Umbau)
  • eigentlich genehmigte Bauten, die jedoch von den eingereichten Plänen im Bauantrag abweichen
  • ungenehmigte Nutzungsänderungen (wenn z. B. eine Garage als Hobbyraum dient oder im Wohnhaus eine Praxis eröffnet)

Liegt keine gültige Baugenehmigung vor, gilt ein Gebäude als Schwarzbau. Nur eine nachträgliche Baugenehmigung kann Eigentümer vor Sanktionen seitens der Baubehörde schützen. Alle Infos rund um Schwarzbauten und deren Konsequenzen erfahren Sie im Artikel „Schwarzbau: Wenn ohne Baugenehmigung gebaut wurde“.

Wann muss ich einen Bau nachträglich genehmigen lassen?

Eine nachträgliche Baugenehmigung brauchen Sie spätestens dann, wenn die Baubehörde einen Schwarzbau entdeckt hat. Nur mit einer solchen Genehmigung lässt sich der Abriss verhindern und ein Nutzungsverbot aufheben. Denn leider greift bei fehlender Baugenehmigung keine Verjährung. Außerdem ist ein nachträglicher Bauantrag sinnvoll, wenn Sie einen Hausverkauf planen: Eine fehlende Genehmigung lässt den Verkehrswert sinken und schreckt potenzielle Interessenten ab.

Darüber hinaus ist eine Baugenehmigung immer sinnvoll, um sich rechtlich abzusichern. So kann die fehlende Genehmigung z. B. bei diesen Aspekten Probleme verursachen:

  • Versicherung: Unter Umständen kann die Versicherung im Schadensfall die Leistungen kürzen oder verweigern.
  • Haftung für Schäden: Bei Personenschäden durch illegal errichtete Bauten können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
  • Vermietung: Dem Mieter der ungenehmigten Wohnung steht das Recht auf fristlose Kündigung zu.

Tipp: In vielen Fällen reagieren die Baubehörden toleranter, wenn Eigentümer aus eigenem Antrieb heraus einen Schwarzbau melden und ein Genehmigungsverfahren anstoßen. Trotzdem sollten Sie sich vor dem Gang zur Behörde anwaltlich beraten lassen. Eine nützliche Ersteinschätzung erhalten Mitglieder des Verbands Wohneigentum NRW im Rahmen der kostenlosen Rechtsberatung.

Übrigens: Keine nachträgliche Baugenehmigung brauchen Sie, wenn Ihr altes Haus oder Ihr Anbau bereits Bestandsschutz genießt. Bei Schwarzbauten trifft dies jedoch nur auf Gebäude zu, die nachweislich zu einem früheren Zeitpunkt den damals geltenden Vorschriften entsprachen. Außerdem benötigen Sie keine Baugenehmigung, wenn die Baubehörde Ihr Haus bereits aktiv geduldet hat (inkl. schriftlicher Bestätigung über Umfang und Dauer der Duldung). Doch auch in diesen Fällen kann ein nachträglicher Bauantrag aus den oben genannten Gründen sinnvoll sein.

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Voraussetzungen für den nachträglichen Bauantrag

Kurz gesagt: Der betroffene Bau muss alle aktuellen Bauvorschriften erfüllen. Und zwar unabhängig vom ursprünglichen Baujahr. Das beinhaltet die Landesbauordnung NRW, den Bebauungsplan, örtliche Satzungen und die Vorgaben aus dem Nachbarrecht. Für illegale Bauten kritisch sind dabei insbesondere Anforderungen an Brandschutz und Wärmeschutz, Rettungswege, Abstandsflächen und die äußere Gestaltung. Damit eine Genehmigung möglich ist, müssen Eigentümer ihren Schwarzbau also gegebenenfalls umbauen (lassen).

Wann ist eine nachträgliche Baugenehmigung ausgeschlossen?

Lässt sich der Bau nicht mit den Bauvorschriften vereinen, hilft häufig nur der Abriss bzw. Rückbau. Das wäre z. B. der Fall, wenn ein Gebäude oder Anbau das Baufenster laut Bebauungsplan überschreitet und eine nachträgliche Anpassung nicht durchführbar ist. Auch im Außenbereich gibt es nur in Ausnahmefällen eine nachträgliche Baugenehmigung, da Bautätigkeiten hier noch strenger als innerorts reguliert werden.

Muss die Baubehörde einen Schwarzbau nachträglich genehmigen?

Sofern das Gebäude alle geltenden Vorschriften erfüllt, hat der Eigentümer bzw. Bauherr tatsächlich einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Die Baubehörde muss dann den illegal errichteten Schwarzbau nachträglich genehmigen. Ein Bußgeld ist allerdings trotzdem möglich.

Lohnt es sich, erst zu bauen und dann den Bauantrag nachträglich zu stellen?

  • Auch wenn es theoretisch möglich ist – ratsam ist diese Vorgehensweise nicht. Denn im Baurecht bringt es nichts, zuerst Tatsachen zu schaffen und dann auf Nachsicht seitens der Behörden zu hoffen. Vielmehr droht dem Bauherrn ein Bußgeld. Zudem werden die Bauvorschriften mit der Zeit eher strenger als lockerer. So sind für ältere Schwarzbauten oft umfangreiche Nachbesserungen nötig, damit sie die nachträgliche Genehmigung erhalten. Wohingegen ein Gebäude, das einmal genehmigt wurde, vor einer späteren Verschärfung der Gesetze in der Regel geschützt ist (Bestandsschutz). Bauherren sollten daher lieber die Genehmigung zu den heute geltenden Vorgaben beantragen, statt darauf zu setzen, dass ihr Bauvorhaben auch in Zukunft die Anforderungen erfüllt. Auch die deutlich höheren Kosten für den nachträglichen Bauantrag sprechen für eine rechtzeitig beantragte Baugenehmigung.

Bauantrag nachträglich stellen: Ablauf

Die nachträgliche Baugenehmigung erhalten Sie in NRW auf Antrag bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde. Für den Bauantrag sind in der Regel verschiedene Unterlagen wie Standsicherheitsnachweis, Flurkarte und Bauzeichnungen nötig. Im Normalfall muss ein Entwurfsverfasser (z. B. Architekt) den nachträglichen Bauantrag einreichen; bei kleineren Bauten können Sie als Bauherr in NRW auch selbst tätig werden. Der Ablauf beim nachträglich gestellten Bauantrag entspricht dem regulären Genehmigungsverfahren. Die Details haben wir im Artikel „Baugenehmigung: Wann und wofür braucht man sie?“ für Sie zusammengefasst.

Kosten der nachträglichen Baugenehmigung

Für eine nachträgliche Baugenehmigung sieht die Verwaltungsgebührenordnung NRW (Tarifstelle 03) deutlich höhere Kosten als für eine reguläre Genehmigung vor. So sind die Bearbeitungsgebühren bei baulichen Veränderungen grundsätzlich dreimal höher. Auch die Kosten für die Prüfung von Nachweisen sowie für Bauzustandsbesichtigungen fallen meist höher aus. Für nachträglich genehmigte Nutzungsänderungen sieht die Gebührenordnung in NRW Kosten zwischen 75 und 7.500 Euro vor (regulär: 50 bis 5.000 Euro).

Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr können weitere Kosten für den Entwurfsverfasser sowie eventuell notwendige Bauarbeiten anfallen.

Altes Haus ohne Baugenehmigung gekauft – wer muss den Bauantrag stellen?

In den meisten Fällen ist es Sache des Käufers, eine fehlende Baugenehmigung nachträglich zu beantragen. Nur in zwei Fällen kann der Käufer diese Aufgabe auf den Vorbesitzer übertragen:

  1. Gegenseitiges Einvernehmen: Zum Beispiel kann sich der Verkäufer im Rahmen der Kaufabwicklung (vertraglich) dazu bereiterklären, die Baugenehmigung nachträglich einzuholen. Wird die fehlende Baugenehmigung nach dem Hauskauf entdeckt, wäre es eine Frage der Kulanz.
  2. Arglistige Täuschung: Der Käufer kann dem Vorbesitzer nachweisen, dass er die fehlende Genehmigung absichtlich verschwiegen hat. Durch rechtliche Schritte kann er den Verkäufer dazu zwingen, die Baugenehmigung nachträglich zu beantragen.