Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihre direkten Nachbarn im Vorfeld über die geplante Terrassenüberdachung informieren. Allerdings sind Sie dazu nicht verpflichtet; ebenso wenig brauchen Sie die Zustimmung der Nachbarn, wenn Sie mit der überdachten Terrasse alle rechtlichen Vorschriften einhalten.
Besondere Regeln gelten, wenn Ihre Terrassenüberdachung die Mindestabstände zum Nachbargrundstück nicht einhalten kann, z. B. bei schmalen Grundstücken oder einer Seitenterrasse. Soll hier ein Terrassendach gebaut werden, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der Nachbarn einholen.