
Hitzeschutz fürs Haus: So bleibt Ihr Zuhause kühl
Im besten Fall sorgen Bauherren bereits beim (Um-)Bau für die heiße Jahreszeit vor. Doch auch ohne Baumaßnahmen können Sie mit kleinen Tricks die Hitze fernhalten.
Dipl.-Ing. Architektin
Mit einer Überdachung können Terrassenbesitzer auch bei schlechtem Wetter ungestört im Freien sitzen. Praktisch: In NRW kommen die meisten Terrassenüberdachungen ohne Baugenehmigung aus. Allerdings gelten dennoch Bauvorschriften wie Mindestabstand und Standsicherheit.
In NRW sind Terrassenüberdachungen verfahrensfrei, wenn sie maximal 30 Quadratmeter Fläche haben und höchstens 4,5 Meter tief sind. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie die Terrasse in der Regel ohne Baugenehmigung überdachen.
Vorsicht: Auch wenn das Terrassendach laut Landesbauordnung verfahrensfrei ist, können örtliche Vorschriften trotzdem dagegensprechen. Bebauungsplan und kommunale Satzungen können die erlaubten Maße stärker begrenzen oder Terrassenüberdachungen sogar generell verbieten. Informieren Sie sich daher vor dem Bau bei Ihrer Gemeinde.
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Auch genehmigungsfreie Terrassendächer müssen alle Bauvorschriften aus der Bauordnung NRW und anderen Satzungen einhalten. Bei Vorhaben ohne Baugenehmigung sind die Bauherren dafür selbst verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:
Zudem gilt das Gebot der nachbarrechtlichen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass die Terrassenüberdachung die Lichtverhältnisse der Nachbarimmobilie nicht einschränken darf. Insbesondere darf das Terrassendach nicht aufgrund der Höhe zur Verschattung des Grundstücks und Verdunkelung der Nachbarimmobilie führen.
Die Landesbauordnung NRW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Art der Bedachung. Ob Sie Ihre Terrasse mit einem Glasdach, einem Lamellendach oder einer Solaranlage überdachen, ändert nichts an der Genehmigungsfreiheit bzw. -pflicht. Einschränkungen können sich allenfalls aus örtlichen Vorschriften ergeben.
Auch eine Pergola ist in NRW verfahrensfrei – und zwar unabhängig von der Größe. Im Unterschied zur Terrassenüberdachung ist die Pergola jedoch nach oben offen und dient nur der Gartengestaltung. Sobald sie über ein Dach verfügt, zählt sie als Anbau und unterliegt wieder den Maximalmaßen für eine Terrassenüberdachung.
Genehmigungspflichtig sind in NRW alle Terrassenüberdachungen, die größer als 30 Quadratmeter oder tiefer als 4,5 Meter sind. Außerdem brauchen Sie eine Genehmigung vom Bauamt für:
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihre direkten Nachbarn im Vorfeld über die geplante Terrassenüberdachung informieren. Allerdings sind Sie dazu nicht verpflichtet; ebenso wenig brauchen Sie die Zustimmung der Nachbarn, wenn Sie mit der überdachten Terrasse alle rechtlichen Vorschriften einhalten.
Besondere Regeln gelten, wenn Ihre Terrassenüberdachung die Mindestabstände zum Nachbargrundstück nicht einhalten kann, z. B. bei schmalen Grundstücken oder einer Seitenterrasse. Soll hier ein Terrassendach gebaut werden, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der Nachbarn einholen.
Reihenhäuser stellen eine geschlossene Bauweise dar, die oftmals durch einen Bebauungsplan vorgegeben ist. Hier wird regulär auf der Grundstücksgrenze gebaut – oftmals auch die Terrasse. Theoretisch ist auch bei der Reihenhaus-Terrasse eine Überdachung möglich, wenn der Bebauungsplan nichts Gegenteiliges regelt.
Einfacher ist es, wenn auch die Nachbarhäuser eine Terrassenüberdachung haben/bekommen oder die Grenze auf der Nachbarseite bereits bebaut wurde (beidseitige Grenzbebauung, hiervon ausgenommen sind Gebäude ohne eigene Abstandsflächen wie Garagen und kleine Gartenhäuser gemäß § 6 Abs. 8). Dann gilt kein Mindestabstand zur bebauten Grundstücksgrenze; wohl aber zur rückwärtigen Grenze bzw. zu unbebauten Grenzen.
Die Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachungen erhalten Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Praktisch: Als Bauherr können Sie den Bauantrag ohne Entwurfsverfasser (Architekt) stellen. Wie genau Sie dabei vorgehen und welche Unterlagen Sie brauchen, erfahren Sie im Artikel „Baugenehmigung in NRW: Ab wann und wofür brauche ich sie“. Alternativ bieten einige Hersteller auch einen Bauantragsservice für die Terrassenüberdachung.
Die Kosten für die Baugenehmigung beim Terrassendach betragen in NRW mindestens 50 Euro. Generell beträgt die Bearbeitungsgebühr 0,6 Prozent der Rohbausumme (z. B. 60 Euro bei Baukosten von 10.000 Euro). Hinzu kommen mögliche Zusatzgebühren, etwa für die Bearbeitung von Abweichungen oder die Zustimmungsabfrage der Nachbarn (falls erforderlich).
Eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Genehmigung gilt als Schwarzbau, gegen den die Baubehörde vorgehen kann. Mögliche Folgen sind z. B. ein Bußgeld und im schlimmsten Fall die Abrissverfügung. Um die zu umgehen, können Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine nachträgliche Baugenehmigung beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Terrassendach nach aktuellem Baurecht genehmigungsfähig ist.
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