Rechtstipp: Gartenhaus grenzt an Nachbargrundstück Darf ich mein Gartenhäuschen an die Nachbargrenze setzen?

Direkt an das angrenzende Grundstück gestellte Gartenhäuschen sind eine häufige Ursache für Nachbarstreits. Dabei gibt es gesetzliche Regelungen. Unsere Rechtsberatung informiert.

Gartenhaus, das direkt an der Hecke zum Nachbargrundstück steht  ©  Verband Wohneigentum NRW e.V.
Ein bis an die Grenze errichtetes Gartenhäuschen darf nach Landesbauordnung nur bis 30 Kubikmeter Rauminhalt betragen. 

Ein Gartenhäuschen bis 75 Kubikmeter (wichtig: Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten) darf nach der Landesbauordnung NRW und dem Nachbarrechtsgesetz NRW  baugenehmigungsfrei errichtet werden. Zu beachten ist aber, dass ein bis an die Grenze errichtetes Gartenhäuschen nach § 6 Absatz 8 der Landesbauordnung nur bis 30 Kubikmeter Rauminhalt betragen darf.

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Zu beachten ist zudem gemäß Paragraph 27 Nachbarrechtsgesetz NRW die Pflicht zur Ableitung des Niederschlagswassers über das eigene Grundstück. Diese Regelung dient insbesondere zur Wahrung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots.

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