© Verband Wohneigentum NRW e.V.Wegerecht und Notwegerecht
Vom Wegerecht spricht man, wenn das eigene Grundstück nur über das des Nachbarn zu erreichen ist. Hier gibt es klare Gesetzesregelungen. Trotzdem entfacht sich häufig am Wegerecht ein Nachbarstreit.






























