
Rechtstipp: Kosten für Baumfällung auf Mieter umlegen
Muss ein Baum im Garten eines vermieteten Hauses gefällt werden, stellt sich die Frage, wer die Kosten dafür trägt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, ob der Vermieter die Kosten für die Baumfällung auf die Mieter umlegen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.