© Cezanne-Fotografie – stock.adobe.comSchäden durch Baum beim Sturm: Wer haftet?
Eigentümer haften nur für Sturmschäden durch den eigenen Baum, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben. Fällt ein Baum im Sturm über die Grundstücksgrenze, ist meist die Versicherung des Nachbarn zuständig.






































