
Grunderwerbsteuer-Entlastung für selbstnutzende Wohneigentümer
Gute Nachrichten für alle, die sich in 2022 selbstgenutztes Wohneigentum kaufen: Die Bedingungen für das Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer sind jetzt bekannt. Wer ab dem 1. Januar 2022 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, bekommt vom Land zwei Prozent des Kaufpreises erstattet. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln. Die Erstattung ist auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt.